Mehrweg bei Veranstaltungen

80 Prozent Mehrweg bei Getränken ab 1.1.2019

​Im neuen Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz wurde erstmals ein verpflichtender Mehweganteil bei der Ausgabe von Getränken bei Veranstaltungen mit mehr als 600 Besuchern festgelegt.

Dabei hat der Gesetzgeber Differenzierungen je nach Besucheranzahl vorgenommen.

Begründete Abweichungen vom verpflichtenden Mehrweganteil aus sicherheitsrechtlichen Gründen sowie für Winter- und Großveranstaltungen sind möglich.


Informationen für Veranstalter

​Um die Veranstalter bei der Umsetzung zu unterstützen, wurden die rechtlichen Vorgaben zielgruppenorientiert aufbereitetet und in Form von Merkblättern, gestaffelt nach Veranstaltungsgröße, gestaltet.

Für Veranstalter bietet das Land Salzburg in Kooperation mit Umweltservice Salzburg eine individuelle Beratung an.

Melden Sie sich an unter:

Zur Unterstützung bei der Erstellung des abfallwirtschaftlichen Veranstaltungskonzeptes finden Sie hier eine Word-Vorlage:

Hier finden Sie den Gesetzestext des novellierten § 7 S.AWG (LGBl Nr 14/2018) sowie die erläuternden Bemerkungen aus der Regierungsvorlage


Informationen für Veranstaltungsbehörden

​Um die Veranstaltungsbehörden bei der Umsetzung zu unterstützen, wurde ein Leitfaden für den Vollzug des neuen § 7 S.AWG (Abfallvermeidung bei Veranstaltungen) erstellt.

Für Veranstaltungebehörden wurden Informationsveranstaltungen angeboten. Hier finden Sie die Vortragsunterlagen :

Zur Unterstützung der Veranstalter bei der Erstellung des abfallwirtschaftlichen Veranstaltungskonzeptes wurde eine Word-Vorlage erstellt:

Hier finden Sie den Gesetzestext des novellierten § 7 S.AWG (LGBl Nr 14/2018) sowie die erläuternden Bemerkungen aus der Regierungsvorlage:

Zur Beantwortung rechtlicher Fragen steht Herr Mag. Stephan Hochenberger
(+43 662 8042 4135) zur Verfügung.