Inhalt
Die Anlaufstelle leistet auf Ersuchen der Antragstellenden während des gesamten Bewilligungsverfahrens Beratung und Unterstützung im Hinblick auf die Beantragung und die Erteilung der Bewilligung für die Errichtung, die Modernisierung oder den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Darüber hinaus sorgt die Anlaufstelle für eine zügige Verfahrensabwicklung der zuständigen Behörden. Zu diesem Zweck ist die Anlaufstelle berechtigt, bei den Behörden Zeitpläne über die voraussichtliche Verfahrensdauer und die Verfahrensabwicklung anzufordern und den Antragstellenden zur Verfügung zu stellen.
Um über das notwendige Verfahren aufzuklären, werden in Absprache mit den zuständigen Behörden von der Anlaufstelle Verfahrenshandbücher erstellt und auf der Webseite veröffentlicht.
Rechtliche Grundlage
Entsprechend europarechtlicher Vorgaben muss es für Genehmigungsverfahren von Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen in den Mitgliedstaaten einheitliche Anlaufstellen geben.In Salzburg wurde die Grundlage einer solchen Anlaufstelle mit dem Rechtsvorschriften-Begleitgesetz geschaffen. Zusätzlich wurde die Anlaufstelle im Salzburger Landeselektrizitätsgesetz normiert.
Verfahrenshandbücher für Projekte
Mithilfe von Verfahrenshandbüchern wird Antragstellenden im Hinblick auf die Beantragung und die Erteilung der Bewilligung für Projekte eine Hilfestellung geboten sowie die Behördenverfahren und Zuständigkeiten aufgezeigt. Die Verfahrenshandbücher befinden sich derzeit noch in Bearbeitung und werden nach Fertigstellung an dieser Stelle öffentlich zugänglich gemacht.