Barrierefreiheit im Web

Barrierefreiheit im Web umfasst hier das Thema Leicht Lesen, Informationen über die Ombudsstelle, die gesetzlichen Bestimmungen, eine kurze Erklärung zu den Richtlinien für einen barrierefreien Webauftritt und eine Checkliste zur Überprüfung einer Webseite auf Barrierefreiheit.

Umsetzung der Web-Accessibility-Richtlinie (§§ 4c und 15b STHG)

Mit den neuen Bestimmungen wird eine EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und den mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umgesetzt. Diese EU-Richtlinie heißt Web-Accessibility-Richtlinie. Zweck ist es, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten zu den Anforderungen an die Web-Barrierefreiheit anzugleichen. Damit sollen die Webseiten und mobilen Anwendungen für die Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, besser zugänglich werden.

Als Ombudsstelle für Beschwerden über den barrierefreien Zugang zu Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ist das Referat 3/05 Behinderung und Inklusion des Landes zuständig. „Öffentliche Stellen" sind das Land Salzburg, die Gemeinden, die Gemeindeverbände, die durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper und sonstige durch Landesgesetz eingerichtete juristische Personen des öffentlichen Rechts. Für Beschwerden über die "Nicht-Barrierefreiheit" von Webseiten und mobilen Anwendungen von Privaten oder Firmen ist die Ombudsstelle nicht zuständig.

Dieses Video zeigt die Barrieren, die im Web für Menschen mit Behinderung auftreten können.