Die Hilfen zur Teilhabe sind:
- Heilbehandlung
- Versorgung mit Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln
- Hilfe zur Erziehung und Schulbildung
- Hilfe zur beruflichen Teilhabe
- Hilfe zur sozialen Teilhabe
- Hilfe durch geschützte Arbeit
Der Antrag ist bei den Bezirksverwaltungsbehörden vor Beginn einer Maßnahme bzw. vor Anschaffung eines Hilfsmittels einzubringen.
Die Hilfe wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg
Vorliegen einer Behinderung
Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft
Personen mit einem unionsrechtlichen Aufenthaltsrecht
Personen mit einem dauernden Aufenthaltstitel
Personen, denen Asyl gewährt wurde
Soziale Dienste umfassen: