Rechtliche Grundlage für die Anerkennung als Kurort ist das Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1997, LGBl.Nr. 101. Wesentliche Voraussetzungen für die Anerkennung sind:
Vorlage von Gutachten über:
Meteorologische Anforderungen
für Luft- und heilklimatische Kurorte auch
ergänzt durch Augenbeobachtungen von Bewölkung, Sichtweite, Wetter- und Erdbodenzustand und Schneehöhen.
Durchführung von Luftgütemessungen
Während der zweijährigen meteorologischen Untersuchung sind ausreichende und repräsentative Messungen folgender Schadstoffe erforderlich:
Je nach zu erwartender Belastung kann der Messaufwand größer oder kleiner sein.
Jedenfalls sind die Vorsorgewerte zum langfristigen Schutz der menschlichen Gesundheit einzuhalten. Bei Luftkurorten oder heilklimatischen Kurorten gelten die im Immissionsschutzgesetz - Luft vorgeschlagenen strengeren Grenzwerte. Die Erstbegutachtung erfolgt gemeinsam mit der Erstellung des meteorologischen Gutachtens. Periodische Überprüfungen erfolgen zumindest in Abständen von fünf Jahren.
Erstellung einer Lärmkarte und eines lärmtechnischen Gutachtens:
Lärmreduzierende Maßnahmen:
Kurmittelhaus und sonstige Einrichtungen:
Soweit derartige Einrichtungen noch nicht vorhanden sind, ist von der Gemeinde eine befristete Absichtserklärung zur Errichtung vorzulegen.
Kurarzt und kurheilkundliches Fachpersonal:
Wünschenswert wäre weiters:
Hinweis
Vor Antragstellung wird eine Kontaktaufnahme mit dem Referat Gesundheitsrecht, Sebastian-Stief-Gasse 2, 5010 Salzburg empfohle