Familienhilfe

Wenn ein Elternteil oder eine andere wichtige Bezugsperson vorübergehend ausfällt, übernehmen FamilienhelferInnen überbrückend die Betreuung der Kinder oder anderer Familienmitglieder und die alltägliche Haushaltsführung.

Voraussetzung für den Einsatz der Familienhelferin ist meist eine Erkrankung der Mutter/des Vaters und fehlende anderweitige familiäre Betreuung. Die Familienhilfe umfasst die Haushaltsführung und die Kinderbetreuung.

Zuschuss

Der Kostenzuschuss für die Familienhilfe hängt von der Höhe der Eigenleistung (Selbstbehalt) ab. Diese errechnet sich aus den eigenen Mitteln abzüglich Richtsätze/Freibeträge sowie Wohnkosten und Kosten für eine Kinderbetreuung (Hort, Kindergarten).


Höchsteigenleistung

Die maximale Eigenleistung beträgt pro Stunde (2024):

  • Familienhilfe...................................€ 54,60



Richtsätze/Freibeträge
2024  (ohne Miete und Betriebskosten)

  • Für Alleinstehende/Alleinerziehende               €     999,80
  • Für Ehepaar/LebenspartnerIn                          €  1.340,78
  • Für jedes Kind mit Familienbeihilfe                 €     288,96
  • Berufsfreibetrag (über 20 Wochenstunden)      €     208,05
  • Kinderfreibetrag                                             €       37,00



Auskünfte und Antragstellung
Ein Antrag auf Familienhilfe ist schriftlich, mit dem entsprechenden Formular, bei der Caritas Salzburg einzubringen. Dort erhalten Sie auch nähere Auskünfte zur Leistung.

Caritas Salzburg
5020 Salzburg, Anton-Graf-Straße 4
+43 662 849 373 - 344
familienhilfe@caritas-salzburg.at