Gemeindeprüfung

Ein Beitrag zu stabilen Finanzen ist die Gebarungsprüfung der Gemeinden. Dabei wird die finanzielle Situation der Gemeinden analysiert und das Ergebnis in einem Prüfbericht dokumentiert. Die Prüfberichte liefern Entscheidungsgrundlagen für die Gemeinden, aber auch für die Abteilung 1 in Ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde (Genehmigung von Darlehen und Verträgen) und als Förderstelle. Aus dem Muster-Prüfbericht (pdf, 194 KB) geht das breite Sprektrum der Gemeindeprüfungen hervor. Zur Sicherstellung der Anonymität basieren die Inhalte auf gezielt veränderten, sich zum Teil auch widersprechenden Zahlen und Fakten.


Die Abteilung 1 des Amtes der Salzburger Landesregierung bietet neben den Gebarungsprüfungen auch individuelle Beratung und Unterstützung zum Gemeindehaushalt an. Die Grundsätze der Haushaltsführung sind in einem eigenen Skriptum zusammengefasst.

Der mittelfristige Finanzplan stellt ein wesentliches Instrument zur Abstimmung der Investitionstätigkeit auf die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde dar. Die Gemeinden sind seit 2004 verpflichtet einen mittelfristigen Finanzplan zu erstellen.


Zu den Themen mittelfristige Ausrichtung der Haushaltsführung / mittelfristige Finanzplanung wurde ein Skriptum verfasst und Formulare entwickelt.


Skriptum


Formulare


Bei speziellen Fragen zur Kontierung gibt das PrüferInnen-Team Auskunft. Sollte es sich um allgemein zu verwendende Kontierungen handeln, wird dies in einem Rundschreiben den Gemeinden mitgeteilt und unter spezielle Kontierungsfälle dargestellt, z.B. Kinderbetreuungsgesetz I (pdf, 390 KB), Kinderbetreuungsgesetz II (pdf, 290 KB).


Die Abteilung 1 ist zuständig für die wirtschaftliche Prüfung und Aufsicht über Gemeindeverbände nach dem Salzburger Gemeindeverbändegesetz. Die fachliche Aufsicht obliegt der jeweils zuständigen Abteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung.