Der Energieausweis

Wie komme ich zu einem Energieausweis?
Unter www.energieausweise.net finden Sie eine Auswahl an Berechnern.

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist eine detaillierte Berechnung der Energiekennzahlen eines Gebäudes und informiert über den Energieverbrauch und die Gesamteffizienz des Bauwerks.

Ähnlich dem Typenschein für ein Auto, werden im Energieausweis energetische Kennzahlen für Gebäude erfasst. Basierend auf den Klimadaten des Standortes werden - aufbauend auf der genauen Ausrichtung des Gebäudes nach Himmelrichtung und der Geometrieerfassung - alle Bauteile inklusive der einzelnen Bauteilschichten und der Haustechnik eingegeben. Somit werden Energiegewinne und -Verluste berechnet und aufgrund dieser Bilanz der Energiebedarf des Gebäudes als Endergebnis ermittelt.

Anders ausgedrückt: Was beim Auto der Treibstoffverbrauch pro 100 km ist, ist beim Haus der Energiebedarf pro m² beheizter Fläche.

Mit dem Energieausweis wird die Beurteilung der thermischen Qualität einer Immobilie ermöglicht. Er dient auch als wesentliche Hilfestellung für die Einholung von Angeboten einschlägiger Fachbetriebe. Zudem ist der Energieausweis ein wichtiges Instrument in der Planung von Neubauten und Sanierungen, sowohl für Gebäudehülle als auch für Haustechnikanlagen.

Die Rechtsgrundlagen
Baurecht:
  • Im Baupolizeigesetz 1997 (BauPolG) ist geregelt
    • unter welchen Voraussetzungen der Baubehörde ein Energieausweis vorzulegen ist;
    • dass alle in Salzburg gerechneten Energieausweise in die landeseigene Datenbank ZEUS hochzuladen sind;
    • dass Gebäude mit starkem Publikumsverkehr einen Energieausweis an gut sichtbarer Stelle aushängen müssen.
  • In der Salzburger Bautechnikverordnung 2016 (S.BTV) ist geregelt
    • wie Energieauswiese berechnet werden müssen;
    • welche Anforderungen im Energieausweis belegt werden müssen, wenn Gebäude errichtet oder saniert werden.

Wohnbauförderung:

  • In der Wohnbauförderungsverordnung 2015 (WFV 2015) ist geregelt
    • welche Anforderungen im Energieausweis belegt werden müssen, um Förderungen lukrieren zu können bzw. wird auch die Höhe bestimmter Förderungen und Zuschläge davon abhängig gemacht.

Verkauf / Vermietung / Inbestandgabe:

  • Im Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) ist geregelt
    • unter welchen Umständen ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Inbestandgabe vorgelegt bzw. ausgehändigt werden muss.