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Zustimmung für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Für landwirtschaftliche Fahrzeuge, welche lt. Typenschein bzw. Einzelgenehmigung eingeschränkt zugelassen sind, werden vom Amt der Salzburger Landesregierung Bewilligungen gemäß §39 des Kraftfahrgesetzes 1967 erteilt.


Erteilung der Routengenehmigung

Mit Erlangen dieser Routengenehmigung können - unter Einhaltung der darin vorgeschriebenen Auflagen - alle Landesstraßen B+L in Salzburg sowie Gemeindestraßen in den unten angeführten Gemeinden, bei Einhaltung aller gemäß STVO 1960 in der geltenden Fassung kundgemachten Verkehrsbeschränkungen (z.B.: Gewichtsbeschränkungen), befahren werden.

Bei Gemeinden, welche nicht in der Liste enthalten sind, muss neben der Bewilligung des Landes Salzburgs auch eine Zustimmung bei der jeweiligen Gemeinde eingeholt werden.


Elektronische Antragstellung

Um eine Routengenehmigung für landwirtschaftliche Fahrzeuge zu erhalten, wurde bundesweit eine E-Government-Anwendung geschaffen.

Mit dieser können Anträge auf elektronischem Weg gestellt werden. (Unter dem Karteireiter Hilfe finden sie eine detaillierten Leitfaden zur Antragstellung)

 

Salzburger Gemeinden

  • Köstendorf

  • Zederhaus

  • Kaprun
  • Viehhofen

  • Flachau
  • Hüttau
  • Schwarzach im Pongau

  • Adnet
  • Scheffau am Tennengebirge