Naturschutzförderungen

Die Erhaltung der biologischen Vielfalt und des ästhetischen Wertes der Salzburger Natur- und Kulturlandschaft sowie die Wiederherstellung von Ökosystemen sind Schwerpunkte der Naturschutz-Förderprogramme des Landes Salzburg. Die vielfältigen Fördermöglichkeiten reichen von proaktiven Projektförderungen bis hin zu privatrechtlichen Vereinbarungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.

Das Land Salzburg bietet, teilweise mit Unterstützung der EU, Ausgleichszahlungen für natur- und umweltschonende Bewirtschaftungsformen. Die ökologischen Landschaftspflegeleistungen werden über das Agrarumweltprogramm, den Waldfonds sowie über die Richtlinie für Naturschutzförderungen (Vertragsnaturschutzrichtlinie des Landes) honoriert.


EU-kofinanzierte Ausgleichszahlungen und Projektförderungen

Seit 1995 wird ein wesentlicher Teil der Naturschutzförderungen im Rahmen von EU-kofinanzierten Programmen angeboten. Die Abteilung Natur- und Umweltschutz, Gewerbe ist zuständig für die Abwicklung nachfolgender Förderungen im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans.

Dazu zählen die Maßnahmen:

  • Naturschutz (NAT) des Agrarumweltprogramms ÖPUL 2023,
  • Natura 2000 und andere Schutzgebiete - Landwirtschaft des Agrargumweltprogramms ÖPUL 2023,
  • Wald-Umweltmaßnahmen des österreichischen Waldfonds sowie
  • Naturschutz-Projektförderungen im Rahmen der Richtlinie des Landes Salzburg zur Umsetzung EU/Land-finanzierter Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027