Naturschutzförderungen

Die Erhaltung der biologischen Vielfalt und des ästhetischen Wertes der Salzburger Natur- und Kulturlandschaft sowie die Wiederherstellung von Ökosystemen sind Schwerpunkte der Naturschutz-Förderprogramme des Landes Salzburg. Die vielfältigen Fördermöglichkeiten reichen von proaktiven Projektförderungen bis hin zu privatrechtlichen Vereinbarungen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft.

Das Land Salzburg bietet, teilweise mit Unterstützung der EU, Ausgleichszahlungen für natur- und umweltschonende Bewirtschaftungsformen. Die ökologischen Landschaftspflegeleistungen werden über das Agrarumweltprogramm, den Waldfonds sowie über die Richtlinie für Naturschutzförderungen (Vertragsnaturshcutzrichtlinie des Landes honoriert.

Detaillierte Informationen zu den aktuellen Förderungen in den verschiednene Sachgebieten finden Sie auf nachfolgenden Themenseiten:

Naturschutz und Landwirtschaft

Naturschutzmaßnahme des ÖPUL 2023, Naturschutz auf der Alm, Vertragsnaturschutzförderungen werden im Rahmen der Richtlinie für Naturschutzförderungen des Landes Salzburg angeboten.

Naturschutz und Forstwirtschaft

Wald-Umweltmaßnahmen des Waldfonds

Projektförderungen

Nationaler GAP-Strategieplan und Salzburger Naturschutzfonds;
Die Abteilung Natur- und Umweltschutz, Gewerbe verwaltet den Salzburger Naturschutzfonds


EU-kofinanzierte Ausgleichszahlungen und Projektförderungen

Seit 1995 wird ein wesentlicher Teil der Naturschutzförderungen im Rahmen von EU-kofinanzierten Programmen angeboten. Die Abteilung Natur- und Umweltschutz, Gewerbe ist zuständig für die Abwicklung nachfolgender Förderungen im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans.

Dazu zählen die Maßnahmen:

  • Naturschutz (NAT) des Agrarumweltprogramms ÖPUL 2023,
  • Natura 2000 und andere Schutzgebiete - Landwirtschaft des Agrargumweltprogramms ÖPUL 2023,
  • Wald-Umweltmaßnahmen des österreichischen Waldfonds sowie
  • Naturschutz-Projektförderungen im Rahmen der Richtlinie des Landes Salzburg zur Umsetzung EU/Land-finanzierter Projektmaßnahmen der Ländlichen Entwicklung im Rahmen des GAP-Strategieplans Österreich 2023-2027

Ihre Kontaktstelle des Landes für Naturschutzförderungen der Ländlichen Entwicklung:

Mitarbeiter

DI Günter Jaritz
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 5 Natur- und Umweltschutz, Gewerbe
Referat Naturschutzrecht, Landschaftsplanung und Vertragsnaturschutz
Postfach 527 | 5010 Salzburg
Fax +43 662 8042-4167

Telefon: +43 662 8042-5513
guenter.jaritz@salzburg.gv.at

natur-recht@salzburg.gv.at