Landeslabor Salzburg

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Das Landeslabor untersucht Boden, Wasser und Luft auf umweltrelevante Schadstoffe.
Dafür wird eine Vielzahl von Analysenverfahren benötigt, um eine breite Palette an Substanzen bestimmen zu können.
Die Analysen werden unter Berücksichtigung der analytischen Qualitätssicherung durchgeführt, für viele Untersuchungsmethoden ist das Landeslabor akkreditiert.

Analysenkatalog

Das Landeslabor führt Analysen umweltrelevanter Schadstoffe unter Berücksichtigung der analytischen Qualitätssicherung durch und ist für viele Untersuchungsverfahren akkreditiert. Auch für die nicht in der Akkreditierung erfassten Methoden gelten die gleichen strengen Qualitätskriterien.


Akkreditierung

Das Landeslabor betreibt ein Qualitätssicherungssystem, das sowohl den akkreditierten Bereich als auch die übrigen Arbeitsbereiche umfasst. Das Landeslabor ist seit dem Jahr 2000 als Prüfstelle gemäß EN ISO/IEC 17025 akkreditiert.

Zusätzlich erfolgte eine Akkreditierung als Inspektionsstelle Typ C gemäß EN ISO/IEC 17020. Dazu gehört auch die Trinkwasseranalytik, für die die Zulassung als Gutachter gemäß Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz vorhanden ist. Das Qualitätssicherungssystem des Landeslabors umfasst nicht nur den chemisch-analytischen Bereich, sondern auch alle organisatorischen Schritte innerhalb des Labors.

Für Arbeiten, die außerhalb des akkreditierten Bereichs durchgeführt werden, können teilweise aufgrund ihrer Vielzahl von Möglichkeiten nicht im voraus Standardverfahrensvorschriften und Verfahrenskenndaten vorbereitet werden. Diese Arbeiten werden jedoch durch eine umfassende Dokumentation nachvollziehbar gemacht.

Akkreditierungsumfang

Der aktuelle Akkreditierungsumfang ist über die Suchfunktion auf der Webseite der Akkreditierung Austria ersichtlich.
  • Akkreditierungsnummer: 0164
  • Unternehmensbezeichnung: Amt der Salzburger Landesregierung


Aufgaben

Die meisten Schadstoffe sind nicht ohne Weiteres erkennbar. Deshalb steht die Arbeit des Landeslabors unter dem Motto „Unsichtbares sichtbar machen“.

  • Probennahme und analytische Untersuchungen von Umweltproben aus den Medien Luft, Wasser, Boden und Abfall
  • Notfallanalytik
  • Trinkwasseruntersuchungen nach dem Lebensmittelgesetz
  • Untersuchung von organischen Spurenschadstoffen in Boden, Wasser und Luft
  • Bestimmung von Schwermetallen in Boden, Wasser und Luft
  • Untersuchung von Seen, von Fließ- und Grundwasser sowie von Abwasser
  • Durchführung von Nähr- und Schadstoffanalysen im Regen
  • Chemisch-physikalische und mikrobiologische Untersuchung von Trinkwasser
  • Analysen bei der Erhebung der Wassergüte im Land Salzburg
  • Untersuchung von Anlagen- und Kfz-Emissionen auf organische Schadstoffe
  • Tunnelwaschwässeruntersuchungen


Beauftragung

Als Servicestelle dient das Landeslabor vor allem den Behörden und Fachstellen des Amtes sowie den Bezirksverwaltungsbehörden und Einsatzorganen. Das Landeslabor nimmt vor allem Aufgaben wahr, die von privaten Labors nicht erledigt werden. Eine Konkurrenzierung privater Labors findet nicht statt.

Vorrang in der Bearbeitung haben:

  • Unfall- und Katastropheneinsätze sowie Gefahrenabwehr
  • Vollzug von Aufgaben der Hoheitsverwaltung
  • Aufgaben im Landesinteresse (zum Beispiel Umweltbeobachtung)


Analysenproben werden qualitätsgesichert nach folgenden Vorgaben untersucht:

  • Überprüfung gesetzlich vorgegebener Richt-, Schwellen- und Grenzwerte
  • Untersuchung von umweltrelevanten Proben auf ihr Gefahrstoffpotenzial
  • Überwachung von Umweltproben nach speziellen Kriterien


Abkürzungen und Beschreibungen

in der organischen Spurenanalytik

Aldehyde und Ketone (Luft)

  • Formaldehyd
  • Acetaldehyd
  • Aceton
  • Acrolein
  • Propionaldehyd
  • Crotonaldehyd
  • 2-Butanon
  • Hexaldehyd


BTEX (Luft)

  • Benzol
  • Toluol
  • Ethylbenzol
  • o-Xylol
  • m,p-Xylol


VOC = Flüchtige organische Verbindungen (Luft)

  • Chlorbenzol
  • n-Hexan
  • 1,1,1-Trichlorethan
  • Isopropylacetat
  • Benzol
  • Cyclohexan
  • Trichlorethen
  • n-Heptan
  • Toluol
  • Butylacetat
  • n-Octan
  • Tetrachlorethen
  • Ethylbenzol
  • m,p-Xylol
  • Bromoform
  • o-Xylol
  • n-Nonan
  • alpha-Pinen
  • beta-Pinen
  • n-Decan
  • 3-Caren
  • Limonen
  • Actophenon
  • n-Undecan
  • n-Dodecan
  • n-Tridecan
  • n-Tetradecan
  • n-Pentadecan
  • n-Hexadecan


LHKW = Leichtflüchtige Halogenierte Kohlenwasserstoffe (Wasser)

  • 1,1-Dichlorethen
  • Dichlormethan
  • trans 1,2-Dichlorethen
  • cis 1,2-Dichlorethen
  • Trichlormethan
  • 1,1,1-Trichlorethan
  • Tetrachlormethan
  • 1,2-Dichlorethan
  • Trichlorethen
  • Bromdichlormethan
  • Tetrachlorethen
  • Dibromchlormethan
  • Tribrommethan


PAH = Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (Feststoffe/Wasser)

16 PAH nach EPA:
  • Naphthalin
  • Acenaphthylen
  • Acenaphthen
  • Fluoren
  • Phenanthren
  • Anthracen
  • Fluoranthen
  • Pyren
  • Benzo(a)anthracen
  • Chrysen
  • Benzo(b)fluoranthen
  • Benzo(k)fluoranthen
  • Benzo(a)pyren
  • Dibenzo(a,h)anthracen
  • Benzo(g,h,i)perylen
  • Indeno(1,2,3cd)pyren

Kfz-relevante PAH
  • Benzo-a-anthracen
  • Chrysen
  • Benzo-e-pyren
  • Benzo-b-fluoranthen
  • Benzo-k-fluoranthen
  • Benzo-a-pyren
  • Dibenzo-a,h-anthracen
  • Benzo-g,h,i-perylen
  • Indeno-1,2,3cd-pyren
  • Coronen