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Vereinsförderung

Antragstellung von 1. Jänner bis 30. September jeden Jahres möglich

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle im Land Salzburg ansässigen gemeinnützigen Sportvereine oder Zweigvereine mit eigener ZVR Nummer (eigene Rechtspersönlichkeit), die einem von der Landessportorganisation Salzburg anerkannten Fachverband/einer Fachvertretung angehören. Die Vereine haben bei der Antragstellung alle ihre Sektionen zu berücksichtigen (nur eine Einreichung je Verein – alle Sektionen gesammelt). Sektionen sind nicht antragsberechtigt!

Die Antragstellung für die Vereinsförderung ist individuell von 1. Jänner bis 30. September eines jeden Jahres möglich.

Einzureichen sind:

Die Unterlagen sind vorzugsweise per E-Mail zu übermitteln an sport@salzburg.gv.at  oder per Post an: 
Land Salzburg 
Referat 2/07 Landessportbüro 
Postfach 527 
5010 Salzburg

Anträge können auch persönlich im Landessportbüro in der Gstättengasse 10 (3. Stock) abgegeben werden.