Antragsberechtigt sind alle im Land Salzburg ansässigen gemeinnützigen Sportvereine oder Zweigvereine mit eigener ZVR Nummer (eigene Rechtspersönlichkeit), die einem von der Landessportorganisation Salzburg anerkannten Fachverband/einer Fachvertretung angehören. Die Vereine haben bei der Antragstellung alle ihre Sektionen zu berücksichtigen (nur eine Einreichung je Verein – alle Sektionen gesammelt). Sektionen sind nicht antragsberechtigt!
Die Antragstellung für die Vereinsförderung ist individuell von 1. Jänner bis 30. September eines jeden Jahres möglich.
Die Unterlagen sind vorzugsweise per E-Mail zu übermitteln an sport@salzburg.gv.at oder per Post an:
Land Salzburg
Referat 2/07 Landessportbüro
Postfach 527
5010 Salzburg
Anträge können auch persönlich im Landessportbüro in der Gstättengasse 10 (3. Stock) abgegeben werden.