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KKW Saint-Laurent-des-Eaux, Reaktoren 1 und 2, 4. PSÜ, Frankreich

SMR-Kernkraftanlage, Neuerrichtung

Kundmachung Grenzüberschreitendes UVP-Verfahren KKW Saint-Laurent-des-Eaux, Reaktoren 1 und 2, 4. PSÜ, Frankreich 

Gemäß § 10 Abs. 7 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP-G 2000, BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 35/2025, wird kundgemacht:

Frankreich notifizierte die 4. Periodische Sicherheitsüberprüfung („Öffentliches Anhörungsverfahren über den 4. Bericht zur Sicherheitsüberprüfung“) des KKW Saint-Laurent-des-Eaux (Reaktoren 1 und 2), die als Laufzeitverlängerung gemäß UNECE Espoo Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen anzusehen ist. Die zuständige Behörde ist das französische Département Loir-et-Cher. Projektwerberin ist die Électricité de France (EDF).

Frankreich übermittelte dazu in Deutsch das Dokument bezüglich der Auswirkungen auf die Umwelt, die mit dem Betrieb des Reaktors während der nächsten zehn Jahre verbunden sind und die Liste der Texte, die das öffentliche Anhörungsverfahren sowie seinen Zusammenhang mit dem Verfahren zur periodischen Sicherheitsüberprüfung gemäß dem französischen Umweltgesetzbuch regeln. Weitere Dokumente (in Französisch) sind Gegenstand einer deutschen Arbeitsübersetzung.

Die Unterlagen liegen vom 28. September bis einschließlich 29. Oktober 2026 beim Amt der Salzburger Landesregierung, Michael-Pacher-Straße 36, IV. Stock, Zimmer-Nr. 4097, 5020 Salzburg, auf.

In die Unterlagen kann in dieser Zeit von jeder Person während der jeweiligen Amtsstunden Einsicht genommen werden. Die Unterlagen sind in dieser Zeit auch im Internet auf der Homepage des Umweltbundesamtes https://www.umweltbundesamt.at/vd4-saintlaurent sowie auf der Homepage der Salzburger Landesregierung unter https://www.salzburg.gv.at/kernkraft abrufbar.

Zu den Unterlagen kann jede Person während der Auflagefrist schriftliche Stellungnahmen an die Salzburger Landesregierung, Adresse siehe oben beim Auflageort, richten. Diese werden an Frankreich weitergeleitet. 

 

Dokumente:

 

Kundmachung

 

Reaktor B1:

 

01 Note de présentation (französisch)
01 Vorstellungsnotiz (deutsche Arbeitsübersetzung)

02 Rapport du 4e réexamen périodique (französisch)
02 Bericht über die vierte periodische Sicherheitsüberprüfung (deutsche Arbeitsübersetzung)

03 Description des dispositions proposées par l’exploitant à la suite du réexamen périodique (französisch)
03 Beschreibung der vom Betreiber vorgeschlagenen Maßnahmen (deutsche Arbeitsübersetzung)

03b Auswirkungen auf Umwelt (deutsch)

04 Enseignements tirés par EDF de la concertation sur la phase générique du 4e réexamen périodique des réacteurs de 900 MWe (französisch)
04 Erkenntnisse von EDF aus den Konsultationen zur generischen Phase (deutsche Arbeitsübersetzung)

05 Liste der Texte, die das öffentliche Anhörungsverfahren regeln (deutsch)

 

Reaktor B2:

 

01 Note de présentation (französisch)
01 Vorstellungsnotiz (deutsche Arbeitsübersetzung)

02 Rapport du 4e réexamen périodique (französisch)
02 Bericht über die vierte regelmäßige Sicherheitsüberprüfung (deutsche Arbeitsübersetzung)

03 Description des dispositions proposées par l’exploitant à la suite du réexamen périodique (französisch)
03 Beschreibung der vom Betreiber vorgeschlagenen Maßnahmen (deutsche Arbeitsübersetzung)

03b Auswirkungen auf Umwelt (deutsch)

04 Enseignements tirés par EDF de la concertation sur la phase générique du 4e réexamen périodique des réacteurs de 900 MWe (französisch)
04 Erkenntnisse von EDF aus den Konsultationen zur generischen Phase (deutsche Arbeitsübersetzung)

05 Liste der Texte, die das öffentliche Anhörungsverfahren regeln (deutsch)