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Förderungen im Bereich Jugend

Übergeordnete Förderziele sind die gesellschaftliche, rechtliche und ökonomische Gleichstellung von Menschen.

Die Förderziele können unter anderem erreicht werden durch:

  • Stärkung der regionalen Infrastruktur
  • Empowerment durch Bildungs- und Informationsarbeit
  • Bewusstseinsbildende und praxisorientierte Maßnahmen für die Zielgruppen
  • Zielgruppenübergreifende und zielgruppenverbindende
  • Maßnahmen
  • Abbau von strukturellen Hürden
  • Lobbying-Arbeit

Für Jugendorganisationen, -zentren und freie Jugendmittel stehen derzeit nur PDF-Formulare zur Verfügung.

  • Zielgruppe der Förderung: Als junge Menschen (Jugend) im Sinn der Jugendförderungsbestimmungen gelten Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Salzburg haben
  • Inhalt: Förderung von Projekten/Veranstaltungen oder Jahresförderung der im Salzburger Landesjugendbeirat vertretenen Jugendorganisationen sowie der Jugendzentren im Bundesland Salzburg
  • Planung und Unterstützung von Maßnahmen die z.B.:
    - die politische Bildung und die Mitbestimmungsmöglichkeiten junger Menschen fördern
    - zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen
    - zur Verbesserung der Professionalität in der Jugendarbeit beitragen
  • ​Welche Kosten werden gefördert: Finanzielle Förderung von Projekten sowie von Sach- und Strukturkosten - Beispiele: Honorare, Materialien, Raummieten, Personal, …

​Vereine, Organisationen, Institute, Initiativen, Gruppen, Netzwerke, Einzelunternehmen, Einzelpersonen

1. Das ​Förderansuchen für ein Projekt oder eine Veranstaltung ist spätestens 4 Monate vor Durchführung zu übermitteln. Bei Jahresförderungen ist das Ansuchen bis zum 30.06. des Vorjahres einzureichen.

2. Das Ansuchen wird geprüft und der zuständigen Landesrätin zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend wird eine Information (Genehmigung/Ablehnung) an die Förderwerbenden gesendet. Im Falle einer Genehmigung werden Betrag, Förderinhalt, Auszahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, Datum des Verwendungsnachweises etc. schriftlich festgelegt („Zusageschreiben").

3. Der Verwendungsnachweis muss in der Regel bis zum 31.03. des Folgejahres bzw. bis zum im Zusageschreiben genannten Datum übermittelt werden.
Dem Verwendungsnachweis sind beizulegen:

  • Formular Verwendungsnachweis
  • Einnahmen-/Ausgabenrechnung oder Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn-/Verlustrechnung)
  • Aufstellung der Gesamtprojektkosten und Abrechnung der gewährten Subvention mit Belegliste oder Buchungsliste/Saldenliste
  • Tätigkeitsbericht/Dokumentationsmaterial

​Wir legen besonders Wert auf eine regionale Ausgewogenheit des Fördermitteleinsatzes sowie die Durchführung von Projekten, Veranstaltungen, etc. in kooperativer Art und Weise.

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg: