Die Förderziele können unter anderem erreicht werden durch:
Für Jugendorganisationen, -zentren und freie Jugendmittel stehen derzeit nur PDF-Formulare zur Verfügung.
Vereine, Organisationen, Institute, Initiativen, Gruppen, Netzwerke, Einzelunternehmen, Einzelpersonen
1. Das Förderansuchen für ein Projekt oder eine Veranstaltung ist spätestens 4 Monate vor Durchführung zu übermitteln. Bei Jahresförderungen ist das Ansuchen bis zum 30.06. des Vorjahres einzureichen.
2. Das Ansuchen wird geprüft und der zuständigen Landesrätin zur Entscheidung vorgelegt. Anschließend wird eine Information (Genehmigung/Ablehnung) an die Förderwerbenden gesendet. Im Falle einer Genehmigung werden Betrag, Förderinhalt, Auszahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, Datum des Verwendungsnachweises etc. schriftlich festgelegt („Zusageschreiben").
3. Der Verwendungsnachweis muss in der Regel bis zum 31.03. des Folgejahres bzw. bis zum im Zusageschreiben genannten Datum übermittelt werden.
Dem Verwendungsnachweis sind beizulegen:
Wir legen besonders Wert auf eine regionale Ausgewogenheit des Fördermitteleinsatzes sowie die Durchführung von Projekten, Veranstaltungen, etc. in kooperativer Art und Weise.
Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg: