Staatsbürgerschaft durch Abstammung

Abstammung von der Mutter

Kinder erwerben die Staatsbürgerschaft mit der Geburt, wenn in diesem Zeitpunkt die Mutter österreichische Staatsbürgerin ist.

Abstammung vom Vater

Kinder erwerben die Staatsbürgerschaft mit der Geburt, wenn der Vater des Kindes in diesem Zeitpunkt österreichischer Staatsbürger ist.

Vater des Kindes ist der Mann,

  • der mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet ist oder als Ehemann der Mutter nicht früher als 300 Tage vor der Geburt des Kindes verstorben ist oder
  • der die Vaterschaft anerkannt hat oder
  • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.

Ist die Mutter keine österreichische Staatsbürgerin, erwirbt das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung vom österreichischen Vater, wenn ein Vaterschaftsanerkenntnis oder eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft innerhalb von acht Wochen nach der Geburt des Kindes vorgenommen wurde.

Abstammung durch Legitimation

Ein minderjähriger, lediger Fremder, der unehelich geboren wurde, erwirbt mit der Eheschließung seiner Eltern die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn sein Vater zu diesem Zeitpunkt österreichischer Staatsbürger ist.