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Salzburg rollt sicher

Diese Regeln gelten für E-Scooter

Für Elektro-Scooter gelten grundsätzlich die Regeln für Radfahrende. Wo es eigene, strengere Vorschriften für E-Scooter gibt, haben diese Vorrang.

E-Scooter-Gesetz: Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

  • 0,5-Promille-Grenze
  • Blinker und akustisches Signal (Glocke, Klingel, Hupe) für alle E-Scooter ist Pflicht
  • Helmpflicht ausgeweitet bis 16 Jahre
  • Eine Bremse ist zwingend erforderlich
  • Mitnahme von weiteren Personen ist verboten
  • Sicherheitsempfehlung: Helm tragen auch für über 16-Jährige!

E-Scooter sind einspurige, elektrisch angetriebene Trittroller ohne Sitz, mit höchstens 600 Watt Leistung, einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und Rädern bis 300 Millimeter Felgendurchmesser.

  • Radwege und Radstreifen müssen benutzt werden, wenn vorhanden, inklusive Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung
  • auf Fahrbahnen, auf denen Radfahren zulässig ist
  • in Fußgängerzonen nur, wenn es behördlich freigegeben ist, und dann nur im Schritttempo
  • in Wohnstraßen und Begegnungszonen ebenfalls nur in fußgängerangepasster Geschwindigkeit

  • generelles Fahrverbot auf Gehsteigen und Gehwegen in Längsrichtung
  • Personen mitnehmen
  • Lasten transportieren, die am Lenker hängen
  • Anhänger ziehen
  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt
  • Alkoholgrenze von 0,5 Promille überschreiten oder unter Drogeneinfluss fahren

  • Unter 12-Jährige dürfen im öffentlichen Verkehr nur mit Begleitung einer mindestens 16-jährigen Person E-Scooter fahren.
  • Mit Radfahrausweis dürfen sie auch alleine fahren.
  • Neu: Unter 16 Jahren besteht Helmpflicht.

  • funktionsfähige Bremse
  • akustisches Signal: Klingel oder Hupe
  • Reflektoren oder Rückstrahlfolien: vorne weiß, hinten rot, seitlich gelb
  • Blinker an den Lenkerenden mit gelbem Licht nach vorne und hinten
  • bei Dunkelheit oder schlechter Sicht: weißes, dauerhaft leuchtendes Frontlicht und rotes Rücklicht

  • wie Fahrräder so abstellen, dass sie standsicher sind und niemanden behindern