Für Ihren Termin beachten Sie bitte:
- Die Bearbeitung durch die Behörde erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
- Sämtliche Urkunden und Nachweise sind im Original vorzulegen.
- Für jede Person ist ein separates Antragsformular auszufüllen.
- Bitte buchen Sie für ein bis zwei Personen einen Termin, für drei bis vier Personen zwei zusammenhängende Termine.
Für Anmeldebescheinigung (EU/EWR-Bürger):
- Kosten: 15,00 Euro (ab 01.07.2025: 22,00 Euro)
- Bitte bringen Sie mit:
Für Verlängerung Daueraufenthalt EU:
- Kosten:
Personen ab dem 6. Geburtstag 210,00 Euro (ab 01.07.2025: 277,00 Euro)
Personen bis zum 6. Geburtstag 195,00 Euro (ab 01.07.2025: 227,00 Euro)
- Bitte bringen Sie mit:
Für Verlängerung befristete Aufenthaltstitel mit Gültigkeit bis zu drei Jahren:
- Kosten:
Personen ab dem 6. Geburtstag: 160,00 Euro (ab 01.07.2025: 212,00 Euro)
Personen bis zum 6. Geburtstag: 145,00 Euro (ab 01.07.2025: 162,00 Euro)
In Österreich geborene Kinder bis zum zweiten Geburtstag: gebührenfrei - Bitte bringen Sie mit:
- Ausgefülltes Antragsformular (Formular B unter: Antragsformulare)
- Gültiger Reisepass
- EU-Passfoto (maximal sechs Monate alt)
- Aktuelles Familieneinkommen (Arbeits- und Nettolohnbestätigung, Arbeitsvertrag, Arbeitslosengeldbestätigung, Kinderbetreuungsgeldbestätigung; ACHTUNG: Lohnzettel allein reicht NICHT)
- Mietvertrag
- Falls mehrere Personen im gemeinsamen Haushalt: Haushaltsbestätigung
- Nachweis Krankenversicherung (beispielsweise durch E-Card)
- Personen, die zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung verpflichtet sind, müssen nach spätestens zwei Jahren ab Erteilung des ersten Aufenthaltstitel zusätzlich einen Nachweis über die Erfüllung von Modul 1 (Deutsch A2 in Verbindung mit Wert- und Orientierungsprüfung) vorlegen
online-TERMINVEREINBARUNG - Verlängerungsanträge und Anmeldebescheinigung
Für Erstantrag:
Vor Buchung eines Termins für einen Erstantrag nutzen Sie zunächst bitte die Möglichkeit, um sich über die unten genannten Quellen/Links hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zu informieren.
Sollten dennoch Fragen offenbleiben oder Sie ein Anliegen im Bereich des Niederlassungs- und Aufenthaltsrechts haben, für das eine Onlineterminvergabe nicht angeboten wird, wenden Sie sich bitte an bh-st-johann@salzburg.gv.at oder 0575996285.
Zusätzlich zu den oben genannten Gebühren fallen für die erstmalige Vorlage ausländischer Urkunden folgende Gebühren an:
Reisepass: 28,60 Euro (ab 01.07.2025: 42,00 Euro)
Personalausweis: 14,30 Euro (ab 01.07.2025: 21,00 Euro)
Polizeiliches Führungszeugnis: 14,30 Euro (ab 01.07.2025: 21,00 Euro)
Sonstige Personenstandsurkunden: je Bogen 7,20 Euro (ab 01.07.2025: 11,00 Euro)
ACHTUNG: Bei Drittstaatsangehörigen ist jedenfalls der Reisepass vorzulegen.
online-TERMINVEREINBARUNG - Erstantrag
Servicestelle Einwanderung und Aufenthalt
Die Servicestelle Einwanderung und Aufenthalt der Austrian Business Agency berät kostenlos zur Beantragung der folgenden Aufenthaltstitel (§20h AuslBG):
The Immigration and Residence Service of the Austrian Business Agency provides free advice on applying for the residence permits listed below (§20h AuslBG):
- Rot-Weiß-Rot-Karte
- Rot-Weiß-Rot-Karte plus (zum Beispiel Verlängerungsfall nach Rot-Weiß-Rot-Karte, Forscherinnen und Forscher)
- Blaue Karte EU
- Anmeldebescheinigung für EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger, Lichtbildausweis für EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger, Aufenthaltskarte
- Bescheinigung des Daueraufenthalts für EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger und Daueraufenthaltskarte
- Niederlassungsbewilligung
- Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätiger (und deren Familienangehörige)
- Niederlassungsbewilligung – Forscherinnen und Forscher (und deren Familienangehörige)
- Familienangehöriger (für Familienangehörige von Österreichern)
- Daueraufenthalt – EU
Links:
Niederlassung in Österreich
Allgemein erforderliche Unterlagen
Immigration Guide Austria