Für Ihren Termin beachten Sie bitte:
- Die Bearbeitung durch die Behörde erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
- Sämtliche Urkunden und Nachweise sind im Original vorzulegen.
- Für jede Person ist ein separates Antragsformular auszufüllen.
- Bitte buchen Sie für ein bis zwei Personen einen Termin, für drei bis vier Personen zwei zusammenhängende Termine.
Für Anmeldebescheinigung (EU/EWR-Bürger):
- Kosten: 22,00 Euro
- Bitte bringen Sie mit:
- Ausgefülltes Antragsformular (Formular A unter: Antragsformulare)
- Gültiger Personalausweis
- Arbeitsvertrag oder Nettolohnbestätigung (vom Arbeitgeber unterfertigt
- Für Familienangehörige: Geburtsurkunde/Heiratsurkunde (mit Übersetzung)
Für Verlängerung Daueraufenthalt EU:
- Kosten:
Personen ab dem 6. Geburtstag 277,00 Euro
Personen bis zum 6. Geburtstag 257,00 Euro
- Bitte bringen Sie mit:
- Ausgefülltes Antragsformular (Formular B unter: Antragsformulare)
- Gültiger Reisepass
- EU-Passfoto (maximal sechs Monate alt)
Für Verlängerung befristete Aufenthaltstitel mit Gültigkeit bis zu drei Jahren:
- Kosten:
Personen ab dem 6. Geburtstag: 212,00 Euro
Personen bis zum 6. Geburtstag: 192,00 Euro
In Österreich geborene Kinder bis zum zweiten Geburtstag: gebührenfrei
- Bitte bringen Sie mit:
- Ausgefülltes Antragsformular (Formular B unter: Antragsformulare)
- Gültiger Reisepass
- EU-Passfoto (maximal sechs Monate alt)
- Aktuelles Familieneinkommen (Arbeits- und Nettolohnbestätigung, Arbeitsvertrag, Arbeitslosengeldbestätigung, Kinderbetreuungsgeldbestätigung; ACHTUNG: Lohnzettel allein reicht NICHT)
- Mietvertrag
- Falls mehrere Personen im gemeinsamen Haushalt: Haushaltsbestätigung
- Nachweis Krankenversicherung (beispielsweise durch E-Card)
- Personen, die zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung verpflichtet sind, müssen nach spätestens zwei Jahren ab Erteilung des ersten Aufenthaltstitel zusätzlich einen Nachweis über die Erfüllung von Modul 1 (Deutsch A2 in Verbindung mit Wert- und Orientierungsprüfung) vorlegen
Für Erstantrag:
Vor Buchung eines Termins für einen Erstantrag nutzen Sie zunächst bitte die Möglichkeit, um sich über die unten genannten Quellen/Links hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zu informieren.
Sollten dennoch Fragen offenbleiben oder Sie ein Anliegen im Bereich des Niederlassungs- und Aufenthaltsrechts haben, für das eine Onlineterminvergabe nicht angeboten wird, wenden Sie sich bitte an bh-st-johann@salzburg.gv.at oder +43 57599-6285.
Zusätzlich zu den oben genannten Gebühren fallen für die erstmalige Vorlage ausländischer Urkunden folgende Gebühren an:
Reisepass: 42,00 Euro
Personalausweis: 21,00 Euro
Polizeiliches Führungszeugnis: 21,00 Euro
Sonstige Personenstandsurkunden: je Bogen 11,00 Euro
ACHTUNG: Bei Drittstaatsangehörigen ist jedenfalls der Reisepass vorzulegen.
Servicestelle Einwanderung und Aufenthalt
Die Servicestelle Einwanderung und Aufenthalt der Austrian Business Agency berät kostenlos zur Beantragung der folgenden Aufenthaltstitel (§ 20h AuslBG):
The Immigration and Residence Service of the Austrian Business Agency provides free advice on applying for the residence permits listed below (§ 20h AuslBG):
- Rot-Weiß-Rot-Karte
- Rot-Weiß-Rot-Karte plus (zum Beispiel Verlängerungsfall nach Rot-Weiß-Rot-Karte, Forscherinnen und Forscher)
- Blaue Karte EU
- Anmeldebescheinigung für EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger, Lichtbildausweis für EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger, Aufenthaltskarte
- Bescheinigung des Daueraufenthalts für EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger und Daueraufenthaltskarte
- Niederlassungsbewilligung
- Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätiger (und deren Familienangehörige)
- Niederlassungsbewilligung – Forscherinnen und Forscher (und deren Familienangehörige)
- Familienangehöriger (für Familienangehörige von Österreichern)
- Daueraufenthalt – EU
Links:
Niederlassung in Österreich
Allgemein erforderliche Unterlagen
Immigration Guide Austria