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Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht

Für Ihren Termin beachten Sie bitte:

  • Die Bearbeitung durch die Behörde erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
  • Sämtliche Urkunden und Nachweise sind im Original vorzulegen.
  • Für jede Person ist ein separates Antragsformular auszufüllen.
  • Bitte buchen Sie für ein bis zwei Personen einen Termin, für drei bis vier Personen zwei zusammenhängende Termine. 

Für Anmeldebescheinigung (EU/EWR-Bürger):

  • Kosten: 22,00 Euro
  • Bitte bringen Sie mit:
    • Ausgefülltes Antragsformular (Formular A unter: Antragsformulare)
    • Gültiger Personalausweis
    • Arbeitsvertrag oder Nettolohnbestätigung (vom Arbeitgeber unterfertigt
    • Für Familienangehörige: Geburtsurkunde/Heiratsurkunde (mit Übersetzung)

Online-Terminvereinbarung - Verlängerungsanträge und Anmeldebescheinigung

 

Für Verlängerung Daueraufenthalt EU:

  • Kosten: 
    Personen ab dem 6. Geburtstag 277,00 Euro
    Personen bis zum 6. Geburtstag 257,00 Euro
     
  • Bitte bringen Sie mit:
    • Ausgefülltes Antragsformular (Formular B unter: Antragsformulare)
    • Gültiger Reisepass
    • EU-Passfoto (maximal sechs Monate alt)

Online-Terminvereinbarung - Verlängerungsanträge und Anmeldebescheinigung

 

Für Verlängerung befristete Aufenthaltstitel mit Gültigkeit bis zu drei Jahren:

  • Kosten: 
    Personen ab dem 6. Geburtstag: 212,00 Euro
    Personen bis zum 6. Geburtstag: 192,00 Euro
    In Österreich geborene Kinder bis zum zweiten Geburtstag: gebührenfrei
     
  • Bitte bringen Sie mit:
    • Ausgefülltes Antragsformular (Formular B unter: Antragsformulare)
    • Gültiger Reisepass
    • EU-Passfoto (maximal sechs Monate alt)
    • Aktuelles Familieneinkommen (Arbeits- und Nettolohnbestätigung, Arbeitsvertrag, Arbeitslosengeldbestätigung, Kinderbetreuungsgeldbestätigung; ACHTUNG: Lohnzettel allein reicht NICHT)
    • Mietvertrag
    • Falls mehrere Personen im gemeinsamen Haushalt: Haushaltsbestätigung
    • Nachweis Krankenversicherung (beispielsweise durch E-Card)
       
  • Personen, die zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung verpflichtet sind, müssen nach spätestens zwei Jahren ab Erteilung des ersten Aufenthaltstitel zusätzlich einen Nachweis über die Erfüllung von Modul 1 (Deutsch A2 in Verbindung mit Wert- und Orientierungsprüfung) vorlegen

Online-Terminvereinbarung - Verlängerungsanträge und Anmeldebescheinigung

 

Für Erstantrag:

Vor Buchung eines Termins für einen Erstantrag nutzen Sie zunächst bitte die Möglichkeit, um sich über die unten genannten Quellen/Links hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zu informieren. 

Sollten dennoch Fragen offenbleiben oder Sie ein Anliegen im Bereich des Niederlassungs- und Aufenthaltsrechts haben, für das eine Onlineterminvergabe nicht angeboten wird, wenden Sie sich bitte an bh-st-johann@salzburg.gv.at oder +43 57599-6285. 

Zusätzlich zu den oben genannten Gebühren fallen für die erstmalige Vorlage ausländischer Urkunden folgende Gebühren an:

Reisepass: 42,00 Euro
Personalausweis: 21,00 Euro
Polizeiliches Führungszeugnis: 21,00 Euro
Sonstige Personenstandsurkunden: je Bogen 11,00 Euro

ACHTUNG: Bei Drittstaatsangehörigen ist jedenfalls der Reisepass vorzulegen. 

Online-Terminvereinbarung - Erstantrag

 

Servicestelle Einwanderung und Aufenthalt

Die Servicestelle Einwanderung und Aufenthalt der Austrian Business Agency berät kostenlos zur Beantragung der folgenden Aufenthaltstitel (§ 20h AuslBG):

The Immigration and Residence Service of the Austrian Business Agency provides free advice on applying for the residence permits listed below (§ 20h AuslBG):

  • Rot-Weiß-Rot-Karte
  • Rot-Weiß-Rot-Karte plus (zum Beispiel Verlängerungsfall nach Rot-Weiß-Rot-Karte, Forscherinnen und Forscher)
  • Blaue Karte EU
  • Anmeldebescheinigung für EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger, Lichtbildausweis für EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger, Aufenthaltskarte
  • Bescheinigung des Daueraufenthalts für EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger und Daueraufenthaltskarte
  • Niederlassungsbewilligung
  • Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbstständiger Erwerbstätiger (und deren Familienangehörige)
  • Niederlassungsbewilligung – Forscherinnen und Forscher (und deren Familienangehörige)
  • Familienangehöriger (für Familienangehörige von Österreichern)
  • Daueraufenthalt – EU

Links:
Niederlassung in Österreich
Allgemein erforderliche Unterlagen
Immigration Guide Austria