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Die Unterscheidung einer Sonderverwaltungsbehörde zur allgemeinen Verwaltungsbehörde orientiert sich an der sachlichen Zuständigkeit. Die Sonderverwaltungsbehörden sind danach nur für bestimmte, ihnen gesetzlich ausdrücklich zugewiesene Verwaltungsaufgaben zuständig. Dazu zählen: Ethikkommission, Kinder- und Jugendanwaltschaft, Landesabgabenamt, Landesumweltanwaltschaft (Bestellung der Leitung der Landesumweltanwaltschaft), Monitoring-Ausschuss, Patientenvertretung, Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsstelle.
Dazu zählen: Josef-Rehrl-Schule (Volksschule, Mittelschule, Polytechnische Schule für gehörlose und schwerhörige Kinder), Landwirtschaftliche Fachschule Kleßheim, Landwirtschaftliche Fachschule Winklhof, Landwirtschaftliche Fachschule Bruck an der Großglocknerstraße, Landwirtschaftliche Fachschule Tamsweg, Landeskindergarten Schanzlgasse.
Dazu zählen: Landwirtschaftsbetrieb Kleßheim, Landwirtschaftsbetrieb Winklhof in Oberalm, Landwirtschaftsbetrieb Piffgut in Bruck an der Großglocknerstraße, Landwirtschaftsbetrieb Standlhof in Tamsweg.
mit gemeinnützigen oder mildtätigen Aufgaben