Gewerbe

Der Gewerbeordnung unterliegen grundsätzlich alle nicht verbotenen Tätigkeiten, die selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt werden.


Wichtigste Ausnahmen

Die folgenden Tätigkeiten unterliegen nicht der Gewerbeordnung, auch wenn sie selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt werden:
  • Land- und Forstwirtschaft,
  • Kunstausübung,
  • Ärzte, Krankenpflege, Apotheken, sonstige Gesundheitsberufe (z.B. Heilmassage),
  • Unterricht und Erziehung (Privatschulen, Nachhilfeunterricht),
  • Eisenbahnen, Luftfahrtunternehmen, Schifffahrt,
  • im Salzburger Veranstaltungsgesetz geregelte Tätigkeiten: Theater, Kinos, sonstige öffentliche Belustigungen und Schaustellungen,
  • Abschluss und Vermittlung von Sportwetten (Buchmacher und Totalisateure).
Die Gewerbeberechtigung entsteht mit der Gewerbeanmeldug bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, wenn die Voraussetzungen vorliegen und alle notwendigen Unterlagen angeschlossen sind.

Gewerbliches Berufsrecht Leistung Online Download
Gewerbe - Anmeldung   

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elektronischer Antrag

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Gewerbeberechtigung - Feststellung der individuellen Befähigung - Antrag   

Leistungsbeschreibung

elektronischer Antrag

Gewerbeberechtigung - Zurücklegung   

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elektronischer Antrag

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Gewerbe - Standortverlegung - Meldung   

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elektronischer Antrag

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Gewerbe - Anmeldung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) - Anzeige   

Leistungsbeschreibung

elektronischer Antrag

Gewerbe - Zurücklegung einer Betriebsstätte (Filiale) - Anzeige   

Leistungsbeschreibung

elektronischer Antrag

Geschäftsführer/in - Bestellung - Antrag/Anzeige   

Leistungsbeschreibung

elektronischer Antrag

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Geschäftsführer/in - Beenden der Tätigkeit - Meldung   

Leistungsbeschreibung

elektronischer Antrag

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Geschäftsführer/in - Erklärung   

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Gewerbeinhaber/in - Namensänderung - Meldung  

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