Inhalt
Im Bauwerkskataster erfasst werden alle Wasserrechte und Wassernutzungen von:
- bewilligungspflichtigen Brücken, Stegen, Bauten an Ufern,
- Anlagen gem. §38 Abs. 1 WRG 1959 (z.B. Bauten innerhalb des 30-jährlichen Hochwasserabflussbereiches)
- sowie Schutz- und Regulierungsbauten gem. §41 WRG 1959 (Hochwasserschutzbauten wie Dämme, Mauern, Sperren usw.)
Diese Anlagen sind im SAGIS Online sowie im Wasserbuch einsehbar. Zusätzlich besteht auf Anfrage, amtsintern und für einen eingeschränkten Personenkreis die Möglichkeit die zugehörigen Bescheide und Projektunterlagen einzusehen.
Als Grundlage zur Erfassung der o. a. Bauwerke dient die Salzburger Wasserbuchverordnung (S.WaBuVO).
Erfasst werden mit Erlass der Verordnung ab sofort alle neu bewilligten o. a. Anlagen. Die Hochwasserschutzbauten der Bundeswasserbauverwaltung in Salzburg werden zum Großteil nacherfasst und ebenfalls in den Bauwerkskataster eingebunden. Zum Teil finden sich auch alte Regulierungsbescheide im Bauwerkskataster.