Erziehungshilfen

Die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe hat zum Ziel, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu sichern.

Können Eltern oder Erziehungsberechtigte das Wohl von Kindern und Jugendlichen nicht oder nicht ausreichend gewährleisten, ist von der Kinder- und Jugendhilfe Hilfestellung zu gewähren. Der Kinder- und Jugendhilfe kommt dabei die Aufgabe zu, mögliche Gefährdungen des Kindeswohles zu erkennen und die Familie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege und Erziehung zu beraten und zu unterstützen.

Die Kinder- und Jugendhilfe setzt die jeweils gelindesten, noch zum Ziel führenden Hilfen ein. Ist kein gelinderes Mittel möglich um das Kindeswohl sicherzustellen, hat die Kinder- und Jugendhilfe für Pflege und Erziehung außerhalb der Familie Sorge zu tragen.

Erziehungshilfen können in Form einer "Unterstützung der Erziehung" oder "Vollen Erziehung" erbracht werden.

Unterstützung der Erziehung

Die Unterstützung der Erziehung hat das Ziel, die Lebens- und Erziehungssituation von Kindern innerhalb ihres Familiensystems zu stärken und allfälliger Gewalt vorzubeugen.
Eine Unterstützung der Erziehung verbessert die Voraussetzungen für die Pflege und Erziehung eines Kindes in der eigenen Familie und ermöglicht es so, das Kindeswohl vor Ort zu wahren.

Eine Unterstützung der Erziehung ist nur im Wege der Kinder- und Jugendhilfe der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zugänglich. Im Rahmen eines Hilfeplanes wird dabei mit den Eltern und Kindern gemeinsam vereinbart, welche Form die Unterstützung erfolgt und welche Ziele damit erreicht werden sollen. In der Regel bedeutet eine Unterstützung der Erziehung, dass eine Fachkraft 1 – 2 mal wöchentlich für mehrere Stunden die Familie besucht und mit Eltern und/oder Kindern an einer Verbesserung der Erziehungs- bzw. Lebenssituation arbeitet. Die Betreuung erfolgt zumeist über mehrere Monate und dauert bis zu einem Jahr, kann aber im Einzelfall aber auch über einen längeren Zeitraum erstreckt werden.
Je nach Qualifikation der eingesetzten Fachkraft, die über eine private Organisation der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist, wird zwischen folgenden Formen der Unterstützung der Erziehung unterschieden:

  • Therapeutisch ambulante Familienhilfe (TAF): Psychotherapeutin oder Psychotherapeut
  • Sozialpädagogische Familienhilfe (SPF-Verein Spektrum): Sozialarbeiter in oder Sozialarbeiter
  • Zentrum ELF (nur im Salzburger Stadtteil Liefering): Sozialarbeiter oder Sozialarbeiterin
  • Familienhilfe (Caritas): Familienhelferin oder Familienhelfer
  • Einzelbetreuung (SELF – Rettet das Kind): variabel, je nach Bedarf der Familie bzw des einzelbetreuten Kindes


Erweist sich die Unterstützung der Erziehung als unzureichend, so werden die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der vollen Erziehung zur Gänze außerhalb ihrer eigenen Familie betreut.


Volle Erziehung

Die außerfamiliäre Unterbringung von Kinder und Jugendlichen kann in Pflegefamilien oder in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen.