Inhalt
Parallelsammlung von Altstoffen
- Leitfaden für die Umsetzung des Verbotes der Parallelsammlung von Altstoffen aus Siedlungsabfällen
Mit dem Verbot der Parallelsammlung von Altstoffen aus Siedlungsabfällen wurde ein wichtiges und berechtigtes Anliegen vieler Gemeinden und Verbände im Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz verankert (§11 Abs 4 und 5 Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz). Daher wurde in Abstimmung mit dem Salzburger Gemeindeverband von der Abteilung Natur- und Umweltschutz, Gewerbe des Landes ein Leitfaden für die praktische Umsetzung des Verbotes erstellt. Der Leitfaden soll den Gemeinden einen Überblick über die Vollziehung des Abfallwirtschaftsgesetzes geben soll. Zur Entlastung und Erleichterung der Gemeinden bei ihrer Tätigkeit wurden in den Leitfaden auch Musterschreiben und Musterbescheide eingearbeitet.
Abfuhrordnungen
- Leitfaden für Gemeinden
- Anpassung der Abfuhrordnungen der Gemeinden aufgrund der Novelle zum Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz
Als Unterstützung für die Gemeinden hat die Abteilung Natur- und Umweltschutz, Gewerbe des Landes einen Leitfaden für die Erstellung und Überarbeitung von Abfuhrordnungen gestaltet. Dieser Leitfaden fasst alle abfallrechtlich relevanten Bestimmungen zusammen und verdeutlicht jene Definitionen und Vorgaben, die bereits durch den Landesgesetzgeber (oder Verordnungsgeber) getroffen wurden und somit nicht mehr in der Abfuhrordnung der Gemeinde festgelegt werden müssen/dürfen.