Amt der Salzburger Landesregierung
Behördengänge / elektronische Anbringen
Inhalt
Um näher bei den Bürgerinnen und Bürgern zu sein, wird die Verwaltungstätigkeit in vielen Bereichen von den
Bezirksverwaltungsbehörden wahrgenommen. In der
Landeshauptstadt als Stadt mit eigenem Statut ist dies der Bürgermeister mit dem Magistrat. In den übrigen Bezirken (Salzburg-Umgebung, Hallein, St. Johann im Pongau, Tamsweg und Zell am See) ist dies jeweils der Bezirkshauptmann bzw. die Bezirkshauptfrau mit den
Bezirkshauptmannschaften.