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Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe dient dem Ziel, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu sichern. Dazu gehört das Recht des jungen Menschen auf die Förderung der Entwicklung seiner körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte, auf den Schutz seines Lebens, die Sicherung seiner körperlichen und seelischen Gesundheit und die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

 
Sie machen sich Sorgen um ein Kind und möchten helfen?

Wenn Sie wahrnehmen, dass es einem Kind schlecht geht, weil es z.B. Gewalt erfährt oder vernachlässigt wird, teilen Sie Ihre Sorge bitte der Kinder- und Jugendhilfe mit. Das kann der erste Schritt für positive Veränderungen im Leben des Kindes sein.
 

Hier sind Antworten auf häufig gestellte Fragen:

  • Bin ich zu einer Meldung verpflichtet?
    Angehörige bestimmter Berufsgruppen und Einrichtungen sind im Rahmen ihrer Tätigkeit verpflichtet, Beobachtungen über eine Kindeswohlgefährdung umgehend schriftlich an die Kinder- und Jugendhilfe zu melden. Die Bestimmungen finden sich in Berufsgesetzen und im § 37 des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013. 
    Als Privatperson haben Sie keine gesetzliche Meldepflicht. Allerdings kann Ihre Courage helfen, die Lebenssituation eines Kindes zu verbessern. 
     
  • Ab wann soll ich und muss ich eine Gefährdung eines Kindes melden?
    Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist, sollte dies ohne unnötige Verzögerung an die zuständige Kinder- und Jugendhilfe gemeldet werden.
    Die Gefährdungsmeldung kann telefonisch, persönlich, schriftlich (auch anonym) oder auch online bei der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe in Ihrem Bezirk eingebracht werden.
     
  • Welche Folgen hat das?
    Die Kinder- und Jugendhilfe geht jeder Meldung nach, führt Gespräche mit den Beteiligten und holt jene Informationen ein, die nötig sind, um die Lebensumstände des Kindes zu klären.
     
  • Wie geht es weiter?
    Die Kinder- und Jugendhilfe schätzt die Gefährdung ein, bietet Hilfe an und trifft Vorkehrungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.