Können Eltern oder Erziehungsberechtigte das Wohl von Minderjährigen nicht oder nicht ausreichend gewährleisten, stellt die Kinder- und Jugendhilfe Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten bereit und unterstützt dabei die Familie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege und Erziehung Minderjähriger.