Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe dient dem Ziel, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu sichern. Dazu gehört das Recht des jungen Menschen auf die Förderung der Entwicklung seiner körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte, auf den Schutz seines Lebens, die Sicherung seiner körperlichen und seelischen Gesundheit und die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

  • Ab wann soll ich und muss ich eine Gefährdung eines Kindes melden?

    Besteht ein Verdacht, dass das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist, sollte dies (umgehend) an die zuständige Kinder- und Jugendhilfe gemeldet werden.
    Die Gefährdungsmeldung kann telefonisch, persönlich, schriftlich (auch anonym) oder auch online bei der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe in Ihrem Bezirk abgegeben werden.
  • Welche Folgen hat das?

    Es ist dann die gesetzliche Verpflichtung der Kinder- und Jugendhilfe die Gefährdung abzuklären. Die Kinder- und Jugendhilfe geht jeder Meldung nach!
  • Wie geht es weiter?

    Die Kinder- und Jugendhilfe schätzt  die Gefährdung ein, bietet Hilfe an und trifft Vorkehrungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen.

 Interessierte

Berichte | Rechtsgrundlagen | Partnerinnen und Partner | Zahlen, Daten, Fakten

Können Eltern oder Erziehungsberechtigte das Wohl von Minderjährigen nicht oder nicht ausreichend gewährleisten, stellt die Kinder- und Jugendhilfe Hilfestellungen und Beratungsmöglichkeiten bereit und unterstützt dabei die Familie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege und Erziehung Minderjähriger.