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Förderungen und Allgemeine Erhaltung bei FELS Wegen

Im Land Salzburg gibt es unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten für Maßnahmen am ländlichen Straßennetz.

  • FELS-Förderung (Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes) für Weganlagen, die im FELS aufgenommen sind (Güterwege, Gemeindestraßen, Interessentenwege oder Privatstraßen)
  • Alm- und Wirtschaftswegerhaltung
  • Neubau und Erhaltung von landwirtschaftlichen Seilbahnen
  • Zeitgemäßer Ausbau von Interessenten-, Güter-, Alm- und Wirtschaftswege
  • EU-Förderung

Rechnungslegung für Allgemeine Erhaltung bei FELS Wegen

  • Die Aufwendungen für die allgemeine Erhaltung werden nach Vorlage eines Leistungsnachweises und der dazugehörigen Originalrechnungen und Zahlungsbelege refundiert (siehe Muster Leistungsnachweis).
  • Die Obergrenze für diese Kostenrückerstattungen bildet der für jeden einzelnen Weg errechnete allgemeine Erhaltungsbeitrag; Handstunden werden nicht vergütet.
  • Als Vorlagetermin gilt der 15. Jänner für das jeweilige Kalenderjahr, wobei verspätet eingelangte Leistungsnachweise leider nicht mehr berücksichtigt werden können.
  • Die dem Leistungsnachweis beizulegenden Originalrechnungen müssen immer auf den jeweiligen Straßenrechtsträger ausgestellt sein.
  • Sind Privatpersonen Straßenrechtsträger, so ist nur die Refundierung des Rechnungsnettobetrages möglich.
  • Bezüglich der Stundensätze für Maschinenaufwendungen weisen wir darauf hin, dass der FELS die für den Güterweg-Neubau geltenden Sätze vergütet. In Rechnung gestellte Maschinenringsätze müssen auf die für den Güterwegeneubau geltenden Sätze reduziert werden.
  • Bei umfangreicheren Einsätzen von Leihgütern, beim Ankauf größerer Materialmengen für die allgemeine Erhaltung (Schotter, Holz etc.) sowie die Rechnungslegung direkt an den FELS betreffend ist auf jeden Fall das Einvernehmen mit dem Projektleiter im Referat Ländliche Verkehrsinfrastruktur herzustellen.

Nähere Informationen entnehmen Sie dem Informationsschreiben für den Kostenrückersatz im Rahmen der Allgemeinen Erhaltung.