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Salzburger Landeshauptleute 1918-2021
Die Landesregierung steht an der Spitze der Verwaltung
der Landesverwaltung. Für die Vollziehung steht der Landesregierung ein
fachkundiger Verwaltungsapparat in Form des Amtes der Landesregierung,
der Bezirkshauptmannschaften und Sonderverwaltungsbehörden zur
Verfügung.
Eine besondere Aufgabe kommt dem Landeshauptmann zu,
der nicht nur an der Spitze der Landesverwaltung steht, sondern auch ein
Organ der Bundesverwaltung ist. Die mittelbare Bundesverwaltung stellt
eine Besonderheit dar, da der Landeshauptmann im Namen der
Bundesregierung Verwaltungsaufgaben übernimmt. Solche Aufgaben können
vom Landeshauptmann auch auf Mitglieder der Landesregierung übertragen
werden. Im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung sind die Mitglieder
der Landesregierung an Aufträge der Bundesregierung gebunden sowie
dieser verantwortlich.
Rückblick
Mit der Gründung der Republik wurden in Salzburg
zahlreiche Relikte aus der Monarchie beseitigt. So kam es etwa zu einer
Zusammenlegung der autonomen Landesverwaltung mit der landesfürstlichen
Verwaltung, sodass erstmals eine einheitliche Landesverwaltung entstand.
Diese lag in den Händen der drei Präsidenten der provisorischen
Landesversammlung, Max Ott, Robert Preußler und Alois Winkler. Die drei
Präsidenten waren nicht nur Vorsitzende der Landesversammlung, sondern
standen auch der gesamten Verwaltung vor. Das alte Konzept einer aus den
Mitgliedern des Landtages gebildeten Landesregierung (Landesausschuss)
wurde übernommen und bis 1922 fortgeführt. Salzburg entschied sich bei
der Bezeichnung bewusst gegen die Terminologie der Monarchie. Diese
Entscheidung währte jedoch nur bis zum 29. November 1918, als durch
Beschluss der Nationalversammlung in Wien die Amtsbezeichnung
„Landeshauptmann" wiedereingeführt werden musste. Mit der
Bundesverfassung 1920 und der Landesverfassung 1921 wurden die neuen
rechtlichen Grundlagen für die neue Republik geschaffen. In der
konsequenten Umsetzung des Gewaltenteilungsprinzips kam es zu einer
Trennung zwischen der Legislative, repräsentiert durch den
Landtagspräsidenten, und der Exekutive, an deren Spitze der
Landeshauptmann steht.