EU-Feuerwaffenpass - Neuausstellung
- Kosten: 85 Euro
 - Bitte bringen Sie mit:
- Aktuelles Passfoto
 - Lichtbildausweis
 
 
Hinweis: Beantragte Waffen müssen im Zentralen Waffenregister erfasst sein.
EU-Feuerwaffenpass – Nachtrag 
- Kosten: 48 Euro
 - Bitte bringen Sie mit: EU-Feuerwaffenpass
 
Hinweis: Beantragte Waffen müssen im Zentralen Waffenregister erfasst sein.
EU-Feuerwaffenpass - Verlängerung
- Kosten: 27,50 Euro
 - Bitte bringen Sie mit: EU-Feuerwaffenpass
 
Hinweis: Der EU-Feuerwaffenpass darf nicht abgelaufen sein, da sonst ein neues Dokument ausgestellt werden muss und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
Waffenpass - Neuausstellung
- Kosten: 175 Euro
 - Bitte bringen Sie mit:
- Aktuelles Passfoto
 - Lichtbildausweis
 - Bedarfsnachweis
 
 
Waffenbesitzkarte - Neuausstellung
- Kosten: 110 Euro
 - Bitte bringen Sie mit:
- Aktuelles Passfoto
 - Lichtbildausweis (Kopie)
 - Psychologisch-waffenrechtliches Gutachten (Kopie)
 - Waffenführerschein (Kopie)
 
 - Als Inhaber einer Jagdkarte bringen Sie bitte mit:
- Aktuelles Passfoto
 - Lichtbildausweis (Kopie)
 - Jagdkarte und gültige Einzahlungsbestätigung (Kopie)
 
 - Als Angehöriger des Bundesheeres bringen Sie bitte mit:
- Aktuelles Passfoto
 - Lichtbildausweis (Kopie)
 - Dienstausweis (Kopie)
 - Bestätigung gemäß Waffengesetz (mit Milizausweis) vom Heerespersonalamt oder sonst psychologisch-waffenrechtliches Gutachten
 
 
Hinweis: Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein. 
Waffenbesitzkarte - Erweiterung
Die Vorgehensweise wird im Zuge der telefonischen Terminvereinbarung im Einzelfall vereinbart.
Der Parteienverkehr findet grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt.