Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen (Personenkraftverkehr, Kraftfahrlinien) bzw. Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern haben in Ausübung Ihrer Tätigkeit einen von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweis mitzuführen. Personen, die eine Lenkberechtigung neu erwerben (für die Klasse D nach dem 09.09.2008, für die Klasse C/C1 nach dem 09.09.2009), müssen eine Grundqualifikationsprüfung absolvieren und ab diesem Zeitpunkt alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen.
Personen, die zum Stichtag bereits Inhaber einer Lenkberechtigung sind (Stichtag für die Klasse D ist der 09.09.2008, für die Klasse C/C1 der 09.09.2009), müssen bis 10.09.2013 (Klasse D) bzw. 10.09.2014 (Klasse C/C1) eine Weiterbildung absolvieren. Vom Zeitpunkt der Absolvierung der ersten Weiterbildung an ist alle 5 Jahre eine weitere Weiterbildung nachzuweisen.
Ausgenommen sind Lenker von Kraftfahrzeugen,
Kontaktpersonen für die Grundqualifikationsprüfung:
Kontaktperson für Weiterbildung:
Personen, denen nach dem 9. September 2008 erstmals eine Lenkberechtigung der Klasse D oder nach dem 9. September 2009 erstmals eine Lenkberechtigung der Klasse C und C1 erteilt wurde, müssen eine Grundqualifikationsprüfung absolvieren und ab diesem Zeitpunkt alle fünf Jahre eine Weiterbildung nachweisen.
Personen, die in Österreich den Hauptwohnsitz haben, müssen auch in Österreich die Grundqualifikationsprüfung ablegen. Das Bundesland kann jedoch frei gewählt werden.
Die Prüfung über die Grundqualifikation setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
Die Anmeldeformulare sowie das Infoblatt zur Anmeldung finden Sie im Downloadbereich.
Für die Einreichunterlagen sowie Ausstellung des Zeugnisses sind folgende Gebühren zu entrichten:
Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit € 330,00.
Bei bereits abgelegten Prüfungsteilen sind jeweilige Kürzungen vorgesehen.
Gemäß § 3 der Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung - Berufskraftfahrer - GWB, BGBl. II Nr. 139/2008, werden Termine für die Ablegung der Prüfung über die Grundqualifikation für Lenkerinnen und Lenker von Kraftfahrzeugen für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern sowie für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omnibussen und Lenkerinnen und Lenker von Omnibussen des Kraftfahrlinienverkehrs beim Amt der Salzburger Landesregierung ausgeschrieben. Am 1. Tag findet die schriftliche und am 2./3. Tag die mündliche Prüfung statt.
Schriftliche Verständigungen zu den von Ihnen gewünschten Prüfungsterminen erhalten Sie nur dann, wenn Sie den Einzahlungsnachweis für die Prüfungsgebühren fristgerecht an verkehrsunternehmen@salzburg.gv.at übermittelt haben.
| Prüfungstermine 2025 | |
| 16.12. und 17./18.12.2025 | Anmeldeschluss ist der 25.11.2025 |
| Prüfungstermine 2026 | |
| 20.01. und 21./22.01.2026 | Anmeldeschluss ist der 30.12.2025 |
| 24.02. und 25./26.02.2026 | Anmeldeschluss ist der 03.02.2026 |
| 24.03. und 25./26.03.2026 | Anmeldeschluss ist der 03.03.2026 |
| 21.04. und 22./23.04.2026 | Anmeldeschluss ist der 31.03.2026 |
| 19.05. und 20./21.05.2026 | Anmeldeschluss ist der 28.04.2026 |
| 16.06. und 17./18.06.2026 | Anmeldeschluss ist der 26.05.2026 |
| 21.07. und 22./23.07.2026 | Anmeldeschluss ist der 30.06.2026 |
| 25.08. und 26./27.08.2026 | Anmeldeschluss ist der 04.08.2026 |
| 22.09. und 23./24.09.2026 | Anmeldeschluss ist der 01.09.2026 |
| 20.10. und 21./22.10.2026 | Anmeldeschluss ist der 29.09.2026 |
| 17.11. und 18./19.11.2026 | Anmeldeschluss ist der 27.10.2026 |
| 15.12. und 16./17.12.2026 | Anmeldeschluss ist der 24.11.2026 |
Den Fragenkatalog zur Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung finden Sie in den Downloads - Stand September 2025.
Die Themeninhalte für die mündliche Prüfung finden Sie in den Downloads - Stand April 2024.
Informationen zu den Themeninhalten finden Sie unter anderem in den Lernunterlagen der jeweiligen Fahrschule.
Berufskraftfahrer im Güter- und Personenkraftverkehr müssen alle fünf Jahre eine Weiterbildung im Ausmaß von 35 Stunden (5 Tage zu je 7 Stunden) bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte absolvieren. Die Ausbildungsstätten haben über die Weiterbildung eine eigene Bescheinigung auszustellen, aufgrund dessen bei EWR-Bürgern der Code 95 bei der jeweiligen Führerscheinklasse eingetragen wird. Bei nicht EWR-Bürgern erfolgt bei der Klasse C1/C eine Eintragung in der EU-Fahrerbescheinigung, bei der Klasse D/D1 die Ausstellung eines Dokuments durch die Bezirksverwaltungsbehörde.
Keine Weiterbildung benötigen Lenker von:
Um doppelte Kosten zu vermeiden wird empfohlen, dass Personen, denen der Fahrerqualifizierungsnachweis im Führerschein eingetragen wird, den Ablauf der Führerscheinbefristung und den Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises so abstimmen, dass nur einmal ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss.
Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr sowie Personenkraftverkehr müssen alle fünf Jahre eine 35-stündige Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte absolvieren. Die Weiterbildung durch Ausbildungsstätten darf nur aufgrund einer Ermächtigung des Landeshauptmannes durchgeführt werden.
Dem schriftlichen Ansuchen auf Zulassung als Ausbildungsstätte für die Weiterbildung sind folgende Unterlagen anzuschließen:
Als Ausbildner dürfen eingesetzt werden:
Durch die EU-Verordnung 2021/267 sind im Verkehrsbereich verschiedene Fristen verlängert worden. Dies betrifft unter anderem auch die Berufskraftfahrerqualifikation. Demnach gelten Weiterbildungsnachweise, die zwischen 1. September 2020 und 30. Juni 2021 abgelaufen wären oder ablaufen würden, von Gesetzes wegen um zehn Monate verlängert.
Fristen, die bereits durch die EU-Verordnung 2020/698 verlängert worden sind (siehe Rundschreiben Nr. 10 vom 21. Juli 2020) und die zwischen 1. September 2020 und 30. Juni 2021 abgelaufen wären oder ablaufen würden, gelten als um weitere sechs Monate oder bis 1. Juli 2021 verlängert, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
Für das Land Salzburg anerkannte Personen und Einrichtungen (für nähere Information, ob und wann Kurse im Land Salzburg stattfinden, bitten wir Sie, sich mit der jeweiligen Einrichtung in Verbindung zu setzen).