Ehrenzeichen des Landes

Verleihung für Verdienste um das Land Salzburg

Ehrenzeichen des Landes Salzburg können für hervorragende, durch öffentliches oder privates Wirken erworbene Verdienste um das Ansehen des Landes Salzburg und auf Sachgebieten, die in der Vollziehung Landessache sind, verliehen werden.

Ehrenzeichen dürfen nur verliehen werden, wenn die Verdienste nicht durch andere Auszeichnungen des Landes gewürdigt werden. Die Verleihung der einzelnen Stufen des Ehrenzeichens richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Verdienste. An eine bereits mit dem Ehrenzeichen ausgezeichnete Person darf das Ehrenzeichen einer höheren Stufe erst verliehen werden, wenn seither mindestens ein Zeitraum von fünf Jahren verstrichen ist.

Ring des Landes Salzburg

Ring des Landes Salzburg

Der Ring des Landes Salzburg wird für besondere Verdienste um das Land Salzburg verliehen. Der Ring soll jährlich höchstens an zwei Personen verliehen werden.

Ausführung: Gold
Außenseite: Salzburger Landeswappen
Innenseite: Inschrift "Für besondere Verdienste"

Großkreuz des Ehrenzeichens des Landes Salzburg
Brustkreuz

78 mm Durchmesser; zwölfspitziges, golden bordiertes, weiß emailliertes Kreuz mit rot emailliertem Rand, überhöht von emailliertem Landeswappen, mit goldenem Lorbeerkranz umrandet

Trageart: Der Träger oder die Trägerin des Großkreuzes des Ehrenzeichens des Landes Salzburg trägt das Kleinod am Band um den Hals und zusätzlich das Brustkreuz an der linken Seite.

Großkreuz des Ehrenzeichens des Landes Salzburg
Halsdekoration am Band

Kleinod: 55 mm Durchmesser; zwölfspitziges, golden bordiertes, weiß emailliertes Kreuz mit rot emailliertem Rand, überhöht von emailliertem Landeswappen, mit goldenem Lorbeerkranz umrandet

Band: 47 mm breit; rot-weiß moiriert

Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch eine 26 mm lange und 6 mm breite, eichenlaubverzierte, goldene Öse hergestellt

Trageart: Der Träger oder die Trägerin des Großkreuzes des Ehrenzeichens des Landes Salzburg trägt das Kleinod am Band um den Hals und zusätzlich das Brustkreuz an der linken Seite.

Großes Ehrenzeichen des Landes Salzburg
Halsdekoration am Band

Kleinod: 55 mm hoch und 55 mm breit; zwölfspitziges, golden bordiertes, weiß emailliertes Kreuz mit rot emailliertem Rand, überhöht von emailliertem Landeswappen, mit goldenem Lorbeerkranz umrandet

Band: 47 mm breit; rot-weiß moiriert. Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch eine 26 mm lange und 6 mm breite, eichenlaubverzierte, goldene Öse hergestellt

Trageart: Der Träger oder die Trägerin des Großen Ehrenzeichens des Landes Salzburg trägt die Dekoration am Band um den Hals.

Ehrenzeichen des Landes Salzburg
Steckdekoration

Brustkreuz: 78 mm hoch und 78 mm breit, zwölfspitziges golden bordiertes Kreuz, glatt gerändert, überhöht von emailliertem Landeswappen

Trageart: Die Dekoration der sonstigen Stufen des Ehrenzeichens des Landes Salzburg wird an der linken Brustseite getragen, und zwar von einem Träger am dreieckig gefalteten Band und von einer Trägerin an einem maschenartig genähten Band.

Großes Verdienstzeichen des Landes Salzburg
Brustdekoration am Band

Kleinod: 55 mm hoch und 55 mm breit; zwölfspitziges, golden bordiertes, emailliertes Kreuz, glatt gerändert, überhöht von emailliertem Landeswappen, mit goldenem Lorbeerkranz umrandet

Band: 45 mm breit; rot moiriert; 25 mm breiter, weißer Mittelstreifen; dreieckig gefaltet. Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch einen vergoldeten Ring hergestellt

Trageart: Die Dekoration der sonstigen Stufen des Ehrenzeichens des Landes Salzburg wird an der linken Brustseite getragen, und zwar von einem Träger am dreieckig gefalteten Band und von einer Trägerin an einem maschenartig genähten Band.

Verdienstzeichen des Landes Salzburg
Brustdekoration am Band

Kleinod: 55 mm hoch und 55 mm breit; zwölfspitziges, golden bordiertes emailliertes Kreuz, glatt gerändert, überhöht vom Landeswappen, rot-weiß-schwarz emailliert

Band: 45 mm breit; rot moiriert; 25 mm breiter, weißer Mittelstreifen; dreieckig gefaltet. Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch einen vergoldeten Ring hergestellt

Trageart: Die Dekoration der sonstigen Stufen des Ehrenzeichens des Landes Salzburg wird an der linken Brustseite getragen, und zwar von einem Träger am dreieckig gefalteten Band und von einer Trägerin an einem maschenartig genähten Band.

Verdienste und Leistungen auf besonderen Gebieten

Lebensrettungs-Verdienstzeichen
Lebensrettungs-Verdienstzeichen© Land Salzburg
Als Anerkennung für eine unter Einsatz des eigenen Lebens im Land Salzburg freiwillig vollbrachte Rettung von Menschen aus Lebensgefahr wird das Lebensrettungs-Verdienstzeichen des Landes Salzburg (Lebensrettungs-Verdienstzeichen) verliehen. In besonders begründeten Fällen kann das Lebensrettungs-Verdienstzeichen auch verliehen werden, wenn die Rettungstat zwar nicht zur Errettung eines Menschen geführt hat, aber unter Umständen erfolgte, die nach der gegebenen Lage die Erretung möglich erscheinen ließen und von einem besonderen Mut des Retters bzw. der Retterin zeugten. Das Lebensrettungs-Verdienstzeichen kann mehrmals - für eine Rettungstat jedoch nur einmal - verliehen werden. Als eine Rettungstat gelten auch örtlich oder zeitlich zusammenhängende Handlungen einer Person zur Errettung mehrerer Menschen.

Brustdekoration am Dreieckband
Kleinod: 55 mm hoch und 55 mm breit; zwölfspitziges, golden bordiertes Kreuz, glatt gerändert, überhöht von einem Medaillon mit Landeswappen, rot-weiß-schwarz emailliert und mit dem Schriftzug ‚Lebensrettung’ in Gold, 20 mm Durchmesser
Band: 45 mm breit; rot moiriert; dreieckig gefaltet. Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch einen vergoldeten Ring hergestellt
Trageart: Das Verdienstzeichen wird am dreieckig gefalteten Band auf der linken Brustseite getragen. Es steht im Rang vor der Feuerwehr- und Rettungs-Medaille. Die mehrmalige Verleihung des Verdienstzeichens wird auf dem Band durch eine Spange mit der entsprechenden Zahl ersichtlich gemacht.

Verdienstzeichen für besonderen Hilfseinsatz
Verdienstzeichen für besonderen Hilfseinsatz© Land Salzburg
Als Anerkennung für besondere Verdienste bei Hilfseinsätzen, die Einsatzkräfe besonders physich oder psychisch beanspruchen, wird das Verdienstzeichen für besonderen Hilfseinsatz verliehen. Das Verdienstzeichen für besonderen Hilfseinsatz kann an Personen verliehen werden, die sich unter außerordentlichem persönlichen Einsatz bei der Rettung von Menschen aus Not und der Bewältigung von großen Gefährdungen von Sachen für die Gemeinschaft besonders verdient gemacht haben.

Brustdekoration am Dreieckband
Kleinod: 55 mm hoch und 55 mm breit; zwölfspitziges, golden bordiertes Kreuz, glatt gerändert, überhöht von einem Medaillon mit Landeswappen, rot-weiß-schwarz emailliert, und dem Schriftzug "Besonderer Einsatz" in Gold, 20 mm Durchmesser
Band: 45 mm breit; rot moiriert; dreieckig gefaltet. Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch einen vergoldeten Ring hergestellt
Trageart: Das Verdienstzeichen wird am dreieckig gefalteten Band auf der linken Brustseite getragen.

Pro-Caritate-Verdienstzeichen
Pro-Caritate-Verdienstzeichen© Land Salzburg
Als Anerkennung für Verdienste auf dem Gebiet der sozialen Wohlfahrt wird das Pro Caritate-Verdienstzeichen des Landes Salzburg (Pro Caritate-Verdienstzeichen) verliehen. Das Pro Caritate-Verdienstzeichen kann an Personen verliehen werden, die sich um die soziale Wohlfahrt im Land Salzburg durch entsprechende Tätigkeit in karitativen Einrichtungen oder durch deren Unterstützung besondere Verdienste erworben haben.

Brustdekoration am Dreieckband
Kleinod: 55 mm hoch und 55 mm breit; zwölfspitziges, golden bordiertes Kreuz, glatt gerändert, überhöht von einem Medaillon mit Landeswappen, rot-weiß-schwarz emailliert, und mit dem Schriftzug ‚Pro Caritate’ in Gold versehen, 20 mm Durchmesser
Band: 45 mm breit; rot moiriert; dreieckig gefaltet. Die Verbindung des Kreuzes mit dem Band wird durch einen vergoldeten Ring hergestellt
Trageart: Das Verdienstzeichen wird am dreieckig gefalteten Band auf der linken Brustseite getragen.

Feuerwehr- und Rettungs-Medaille
Als Anerkennung für Verdienste auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens werden die Medaille für 25-jährige, die Medaille für 40-jährige und die Medaille für 50-jährige verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens im Land Salzburg (Feuerwehr- und Rettungs-Medaille) verliehen. Die Feuerwehr- und Rettungsmedaille wird an Personen verliehen, die im Zeitpunkt der Verleihung einer dem Feuerwehr- oder Rettungswesen im Land Salzburg dienenden Organisation angehören, während eines 25, 40 bzw. 50 Jahre dauernden Zeitraumes ununterbrochen in solchen Organisationen tätig waren und sich dabei besondere Verdienste erworben haben.

Feuerwehr- und Rettungs-Medaille 50 Jahre© Land Salzburg
Feuerwehr- und Rettungs-Medaille 50 Jahre
Brustdekoration am Band
Medaille: kreisrund; 32 mm Durchmesser; vergoldet.
Vorderseite: Landeswappen, umrahmt von einem von oben herabhängenden, nach unten offenen Lorbeerkranz.
Rückseite: mit einer Flamme geziertes, von Lorbeer umrahmtes Schildchen mit der Inschrift "50" und der Umschrift "Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens".
Band: 40 mm breit, rot-weiß-rot moiriert, 25 mm breiter, weißer Mittelstreifen; dreieckig gefaltet mit Sicherheitsnadel.
Trageart: Die Medaille wird am dreieckig gefalteten Band auf der linken Brustseite getragen. Die Medaille für eine 50-jährige Tätigkeit steht im Rang vor der Medaille für eine 40-jährige Tätigkeit, die wiederum im Rang vor der Medaille für eine 25-jährige Tätigkeit steht.

Feuerwehr- und Rettungs-Medaille 40 Jahre© Land Salzburg
Feuerwehr- und Rettungs-Medaille 40 Jahre
Brustdekoration am Band
Medaille: kreisrund; 32 mm Durchmesser; versilbert und gebürstet.
Vorderseite: Landeswappen, umrahmt von einem von oben herabhängenden, nach unten offenen Lorbeerkranz.
Rückseite: mit einer Flamme geziertes, von Lorbeer umrahmtes Schildchen mit der Inschrift "40" und der Umschrift "Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens".
Band: 40 mm breit; orangegelb; dreieckig gefaltet.
Trageart: Die Medaille wird am dreieckig gefalteten Band auf der linken Brustseite getragen. Die Medaille für eine 50-jährige Tätigkeit steht im Rang vor der Medaille für eine 40-jährige Tätigkeit, die wiederum im Rang vor der Medaille für eine 25-jährige Tätigkeit steht.

Feuerwehr- und Rettungs-Medaille 25 Jahre© Land Salzburg
Feuerwehr- und Rettungs-Medaille 25 Jahre
Brustdekoration am Band
Medaille: kreisrund; 32 mm Durchmesser; Bronze.
Vorderseite: Landeswappen, umrahmt von einem von oben herabhängenden, nach unten offenen Lorbeerkranz.
Rückseite: mit einer Flamme geziertes, von Lorbeer umrahmtes Schildchen mit der Inschrift ‚"25" und der Umschrift "Für verdienstvolle Tätigkeit auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens".
Band: 40 mm breit; orangegelb; dreieckig gefaltet.
Trageart: Die Medaille wird am dreieckig gefalteten Band auf der linken Brustseite getragen. Die Medaille für eine 50-jährige Tätigkeit steht im Rang vor der Medaille für eine 40-jährige Tätigkeit, die wiederum im Rang vor der Medaille für eine 25-jährige Tätigkeit steht.


Verdienste um die Gemeinde

Verdienste als Mitglied einer Gemeindevertretung einer Gemeinde oder des Gemeindesrates der Stadt Salzburg
Medaille für Verdienste um die Gemeinde© Land Salzburg
Als Anerkennung für ein mindestens zehnjähriges, besonders anerkennungswürdiges Wirken als Mitglied der Gemeindevertretung einer Gemeinde des Landes Salzburg oder als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg kann die Medaille für Verdienste um die Gemeinde verliehen werden.

Brustdekoration am Dreieckband
Medaille: 35 mm Durchmesser, vergoldet.
Vorderseite: Landeswappen, umrahmt von einem Eichenkranz.
Rückseite: Inschrift "Für Verdienste um die Gemeinde", umrahmt von einem Eichenkranz.
Band: 40 mm breit; rot-weiß-rot moiriert, 25 mm breiter, weißer Mittelstreifen; dreieckig gefaltet mit Sicherheitsnadel.
Die Medaille und das Dreieckband sind durch eine vergoldete Öse und einen vergoldeten Ring verbunden.


Verleihung

Die Verleihung der Auszeichnungen erfolgt durch die Landesregierung. Im Fall der Verleihung einer Auszeichnung ist dem Ausgezeichneten mit dem Ehrenzeichen oder der Medaille eine vom Landeshauptmann unterzeichnete Urkunde über die Verleihung zu überreichen. Jede mit einer Auszeichnung nach diesem Gesetz ausgezeichnete Person ist berechtigt, die Auszeichnung zu tragen und sich als Träger oder Trägerin der jeweiligen Auszeichnung zu bezeichnen. Sie hat außerdem das Recht, die Auszeichnung in bildgetreuem, verkleinertem Maßstab (Miniatur) oder das Band in Form einer Rosette bzw schmalen Leiste zu tragen.


Verleihungsvorschläge können erstatten:

  • zur Verleihung des Ehrenzeichens des Landes:
    a) die Bezirksverwaltungsbehörden,
    b) jede Person, insbesondere auch die Gemeinden und die gesetzlichen beruflichen Vertretungen;
  • zur Verleihung des Verdienstzeichens für besonderen Hilfseinsatz:
    a) die Bezirksverwaltungsbehörde,
    b) die Gemeinde,
    c) die Einsatzorganisationen;
  • zur Verleihung des Pro Caritate-Verdienstzeichens:
    a) die Bezirksverwaltungsbehörden,
    b) jede Person.

Auf die Verleihung der Auszeichnungen sowie einzelner Stufen der Auszeichnungen besteht kein Rechtsanspruch. Von der Verleihung einer Auszeichnung sind jedenfalls Personen ausgeschlossen, die wegen eines Verbrechens verurteilt worden sind, und zwar bis zum Ablauf von fünf Jahren nach dem Ende der Strafe, soweit die Verurteilung nicht früher getilgt wurde.