Auslandssalzburgerinnen und Auslandssalzburger sind bei Landtagswahlen wahlberechtigt, wenn sie in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland eingetragen und spätestens am Wahltag 16 Jahre alt sind.
Ehemalige Salzburgerinnen und Salzburger können mit diesem Formular die Eintragung in die Wählerevidenz für Wahlberechtigte im Ausland beantragen:
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular senden Sie bitte zusammen mit einer Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises oder Staatsbürgerschaftsnachweises per Post oder per E-Mail an die zuständige Gemeinde. Sie können die Wahlkarte für Landtagswahlen in Salzburg automatisch erhalten, wenn Sie den entsprechenden Punkt im Antragsformular ankreuzen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Änderung Ihrer Auslandsadresse unbedingt die zuständige Gemeinde informieren müssen.
Der Antrag muss in der Salzburger Gemeinde, in der Sie vor Verlegung Ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland gemeldet waren, gestellt werden.