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Sozialpädagogische Wohneinrichtungen

In einer sozialpädagogischen Wohneinrichtung können Kinder und Jugendliche, die gefährdet sind oder aus diversen Gründen nicht von ihren Angehörigen betreut werden können, aufgenommen werden. Hier werden junge Menschen an ein eigenständiges Leben herangeführt.

Kinder und Jugendliche erhalten:

  • einen geschützten Ort zum Wohnen
  • Versorgung und Verpflegung
  • individuelle, bedürfnisorientierte, professionelle Betreuung
  • Förderung und Unterstützung mit dem Ziel ein selbstständiges, selbstbewusstes, eigenverantwortliches Leben zu führen

In einer Wohngemeinschaft werden nicht mehr als acht Kinder und Jugendliche aufgenommen. Den Kindern und Jugendlichen stehen üblicherweise Einzelzimmer, manchmal auch Doppelzimmer, zur Verfügung. Im betreuten Wohnen werden die Jugendlichen zumeist in Garconnieren betreut.

Die sozialpädagogischen Einrichtungen werden ausschließlich von privaten Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe betrieben und geführt.
Über die Aufnahme entscheiden in enger Kooperation mit dem Kind oder dem Jugendlichen und dessen Obsorger die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe. Die Gründe und Ziele der Betreuung werden in einem Hilfeplan fixiert.

Kostenbeitrag

Die unterhaltspflichtigen Angehörigen müssen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten einen Kostenbeitrag leisten.

In Salzburg gibt es den Kinder- und Jugendrat. Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern leben können und zum Beispiel in einer WG wohnen oder in Betreutem Wohnen, können sich aktiv für ihre Rechte einsetzen.


Was ist der Kinder- und Jugendrat?

Im Kinder- und Jugendrat könnt ihr als Bewohnerinnen bzw. Bewohner von WGs oder betreutem Wohnen (BEWO) über eure Anliegen, Wünsche, Probleme beraten, Lösungen erarbeiten und an die Zuständigen weiterleiten. Niemand bestimmt, worüber ihr in dieser Runde redet und was ihr beschließt – ihr wisst am besten was für euch wichtig und interessant ist.

Wer kann mitmachen?

Für den Kinder- und Jugendrat wird man gewählt: Zuerst werden in der WG eine Sprecherin bzw. ein Sprecher und eine Stellvertreterin bzw. Stellvertreter gewählt – diese wählen dann die insgesamt neun Mitglieder des Kinder- und Jugendrates.
Natürlich kannst du dich auch an den Rat wenden, wenn du kein gewähltes Mitglied bist und ein Anliegen hast.

Wie kann ich mitmachen?

Wenn du aktiv am KJR teilhaben willst, sag deiner Betreuerin oder deinem Betreuer Bescheid, dass du kandidieren willst und frag die Anderen in der WG, ob sie dich dabei unterstützen wollen. Dann kannst du Gruppensprecherin oder Gruppensprecher deiner WG werden und an der Wahl teilnehmen.

Warum das Ganze?

Ihr seid die Spezialistinnen bzw. die Spezialisten für euer Leben – ihr wisst am besten, was es braucht, damit es Kindern und Jugendlichen, die im Moment nicht bei ihren Eltern oder Verwandten leben können, in der WG oder im betreuten Wohnen besser geht. Der Kinder- und Jugendrat ist der Ort, wo ihr euch aktiv für euch und alle, die in der gleichen Situation sind, einsetzen könnt.

Wieviel Aufwand ist das?

Als gewähltes Mitglied des Kinder- und Jugendrat solltest du möglichst an allen Treffen teilnehmen – mindestens zweimal im Jahr trifft sich der Rat. Wie viele Treffen notwendig sind, legen die Ratsmitglieder in einer sogenannten Geschäftsordnung fest.

Müssen wir das ganz alleine machen?

NEIN! Unterstützung erhaltet ihr von drei Betreuerinnen und Betreuern, die vom Kinder- und Jugendrat gewählt werden und von der Geschäftsstelle des Kinder- und Jugendrates, die beim Land Salzburg eingerichtet wird. Diese unterstützen euch, wenn es notwendig ist, reden dem Rat aber nicht drein.