Kinder und Jugendliche erhalten:
- einen geschützten Ort zum Wohnen
- Versorgung und Verpflegung
- individuelle, bedürfnisorientierte, professionelle Betreuung
- Förderung und Unterstützung mit dem Ziel ein selbstständiges, selbstbewusstes, eigenverantwortliches Leben zu führen
In einer Wohngemeinschaft werden nicht mehr als 8 Kinder/Jugendliche aufgenommen. Den Kindern/Jugendlichen stehen üblicherweise Einzelzimmer, manchmal auch Doppelzimmer, zur Verfügung.
Im betreuten Wohnen werden die Jugendlichen zumeist in Garconnieren betreut.
Die sozialpädagogischen Einrichtungen werden ausschließlich von privaten Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe betrieben und geführt.
Über die Aufnahme entscheiden in enger Kooperation mit dem Kind/Jugendlichen und dessen Obsorger die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe. Die Gründe und Ziele der Betreuung werden in einem Hilfeplan fixiert.
Kostenbeitrag
Die unterhaltspflichtigen Angehörigen müssen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten einen Kostenbeitrag leisten.