Inhalt
Die Umsetzung des Übereinkommens im Land Salzburg basiert auf der gesetzlichen Grundlage
§ 15c S.THG und Art. 33 der UN-Behindertenrechtskonvention.
Focal Point bedeutet, einen Fokus auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu legen. Das Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern durch:
- mehr Selbstbestimmung
- die Erweiterung von Partizipationsmöglichkeiten
- die Förderung von Inklusion und Teilhabe
- die Umsetzung von Chancengleichheit und Barrierefreiheit,
- die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen
… auf dem Weg zu einer vielfältigen, offenen und inklusiven Gesellschaft
Die Aufgaben des Focal Point sind:
Das Land Salzburg plant, prüft und setzt Maßnahmen für die Realisierung der UN-BRK anhand eines Landesaktionsplans in mehreren Schritten.
Er bindet Menschen mit Behinderungen und relevante Akteure aus den Handlungsfeldern in Entscheidungs-, Planungs- und Umsetzungsprozessen ein.
Der Focal Point bildet ein Bewusstsein für die Rechte von Menschen mit Behinderungen laut Art. 8 UN-BRK durch Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung
Er sensibilisiert die Zivilgesellschaft, die Politikfelder und andere Akteure für die Anliegen und Rechte von Menschen mit Behinderungen
Er erfüllt eine Multiplikatorenfunktion auf mehreren Ebenen
Das Land Salzburg achtet darauf, dass Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Land Salzburgs eingebunden werden und mitgedacht werden.
Er erstellt mit den Prozessbeteiligten gemeinsam Vorschläge und Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen nach den grundlegenden Prinzipien der UN-BRK
Er konzipiert und leitet Workshops zu den aktuellen Schwerpunkten der UN-BRK