Baurecht

Für das Baurecht im Land Salzburg ist das Referat 10/03 Bau-, Raumordnungs- und Straßenrecht zuständig. Nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung hat dieses Referat folgende Aufgaben:

​Rechtsangelegenheiten des Bauwesens sowie des Wohnungs- und Siedlungswesens hinsichtlich der Bodenbeschaffung und Assanierung; Rechtsangelegenheiten des Feuerpolizei und des Feuerwehrwesens einschließlich der Angelegenheiten des Salzburger Brandverhütungsfonds; Rechtsangelegenheiten des Raumordnungsgesetzes; Rechtsangelegenheiten des Straßenwesens nach den bundes- und landesstraßenrechtlichen Vorschriften; Rechtsangelegenheiten des Verkehrs mit Baugrundstücken sowie die Überwachung und Sicherstellung der Nutzung nicht als Zweitwohnung; Beratung der Gemeinden in Fragen der Raumordnung.