Pflegefamilien

Ein Kind wird von Pflegepersonen betreut und erzogen, wenn die leiblichen Eltern nicht mehr oder nur vorübergehend nicht in der Lage sind, für ihr Kind zu sorgen. Die Kinder- und Jugendhilfe ist für die Vermittlung des Kindes und die Überprüfung, Beratung und Begleitung der Pflegepersonen zuständig.

​Pflegekinder haben meist schon viel erlebt. Sie waren mit unterschiedlichen Belastungen konfrontiert, die tiefe Spuren hinterlassen haben. Die Kinder sind daher häufig verunsichert, misstrauisch und haben große Ängste. Sie müssen in der neuen Familie Vertrautheit erleben, um Zutrauen zu sich und dem neuen Umfeld fassen zu können. Daher brauchen sie konstante Zuwendung von verständnisvollen, belastbaren Menschen. Nur so haben Pflegekinder eine Chance, sich zu entwickeln, selbständig und selbstbewusst zu werden.

Bedürfnisse der Kinder wahrnehmen

Die Kinder sollen wieder lernen, Vertrauen aufzubauen. Daher ist es notwendig, die Eigenart und die Bedürfnisse der Kinder wahrzunehmen und darauf eingehen zu können. Dazu gehört auch, mit Problemen im Sozialverhalten, Entwicklungsrückständen, Einnässen und Aggressivität umgehen zu können. Gerade Kleinkinder reagieren aufgrund ihrer negativen Erfahrungen mit solchen Verhaltensweisen. Die Anforderungen und Erwartungen an Pflegefamilien sind daher zweifelsfrei groß.

Kontakt aufrecht erhalten

Pflegekinder haben immer eine leibliche Familie und ihr Herkunftssystem. Der Kontakt zu ihren Eltern und nahen Bezugspersonen soll auch in einem Pflegeverhältnis aufrechterhalten werden. Pflegepersonen nehmen somit nicht nur ein Kind auf, sondern sind auch mit dem Herkunftssystem in Kontakt. Unterstützung hierbei erhalten sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe.


Zusammenarbeit mit Kinder- und Jugendhilfe

Neben der Versorgung und Betreuung des Kindes sind Pflegepersonen auch verpflichtet mit der Kinder- und Jugendhilfe eng zusammenzuarbeiten und sie über wichtige Umstände das Pflegekind betreffend umgehend zu informieren. Auch müssen sie gemeinsam mit dem Pflegekind eine Erziehungsbiographie erstellen, um ihm das Verstehen seiner speziellen Lebenssituation zu erleichtern und es bei seiner Identitätsfindung zu unterstützen. Pflegepersonen gebührt ein Pflegekindergeld zur Abgeltung des mit der Pflege und Erziehung verbundenen Aufwandes.

Private Pflegeverhältnisse

Neben der Vermittlung von Pflegekindern durch die KJH gibt es auch Private Pflegeverhältnisse, welche zumeist keiner Bewilligung bedürfen aber der Kinder- und Jugendhilfe anzuzeigen sind. Dies betrifft v.a. Pflegekinder über 14 Jahren oder Kinder, die von nahen Angehörigen betreut werden.


Voraussetzungen für ein Pflegeverhältnis

Vor Aufnahme eines Pflegekindes wird die persönliche Eignung von der örtlich zuständigen Kinder- und Jugendhilfe überprüft.
Dabei wird insbesondere Bedacht genommen auf:
•    die geistige und körperliche Gesundheit
•    die Erziehungseinstellung und -fähigkeit
•    das Alter
•    die persönliche Belastbarkeit und die Belastbarkeit des Familiensystems
•    die Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit
•    das Vorliegen einer gesicherten Einkommenssituation
•    die aktuellen Wohnsituation
•    keine strafrechtlich relevanten Vorkommnisse

Pflegepersonen müssen zudem nicht verheiratet sein, um ein Pflegekind aufnehmen zu können. Sie können alleinstehend sein, in einer Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft leben. Außerdem kommen auch nahe Angehörige in Betracht.
Die Voraussetzungen werden von zwei Sozialarbeiter/innen der Kinder- und Jugendhilfe in persönlichen Gesprächen und Hausbesuchen überprüft.
Pflegepersonen, die erstmals Pflegekinder aufnehmen, müssen eine vorbereitende Pflegeelternausbildung absolvieren.
Nähere Informationen und Auskunft erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirken.

Ausbildung für Pflegepersonen

Da Pflegepersonen wichtige Erziehungsaufgaben im öffentlichen Auftrag leisten, sollen sie auf dieses "Pflegeverhältnis" gut vorbereitet und sich den Anforderungen der besonderen Situation von Pflegeelternschaft bewusst sein. Daher müssen Pflegepersonen nach Abschluss der grundsätzlichen Eignungsprüfung durch die Mitarbeiter/innen der Kinder- und Jugendhilfe vor der erstmaligen Aufnahme eines Kindes an einer vorbereitenden Ausbildung teilnehmen.

  • Inhalte: In der Ausbildung werden neben den theoretischen Grundlagen, wie zur Entwicklung von Kindern, die Erziehung, die vielfältigen Lebensformen von Eltern und Kindern und den Veränderungen in der Familie auch rechtliche und praktische Kenntnisse über die Pflegeelternschaft vermittelt. Weitere Schwerpunkte stellen die persönliche Eignung, die Selbstreflexion und die Motivation sowie die Stärkung der Kompetenzbereiche (Selbstkompetenz, Soziale Kompetenz, etc.) dar.


•    Organisatorisches: An sieben Wochenenden werden verschiedene Module angeboten, wobei freitags jeweils die Informationsvermittlung und samstags die Informationsverarbeitung im Vordergrund stehen.

•    Veranstalter: Die Ausbildung wird vom Amt der Salzburger Landesregierung, Referat Kinder- und Jugendhilfe, organisiert. Die Teilnahme ist kostenlos


•    Anmeldung: Die Anmeldungen erfolgen nach abgeschlossener Eignungsüberprüfung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe.

Dauer eines Pflegeverhältnisses

Die Dauer des Pflegeverhältnisses kann meist nicht im Vorhinein festgelegt werden. Dennoch lassen sich zwei Gruppen unterscheiden:


•    Bereitschaftspflege (Krisenpflege)
In Krisen und Akutsituationen erfolgt die Betreuung durch Bereitschaftspflegepersonen für einige Wochen. Für die Kinder muss während dieser Zeit geklärt werden, ob sie wieder zu ihren Eltern zurückkehren können oder für längere Zeit außerhalb der Familie betreut werden.

•    Pflegeverhältnisse auf längere Dauer

Hierbei handelt es sich auf längere Zeit angelegte Pflegeverhältnisse. Es wird erwartet, dass sich das Kind in die Pflegefamilie einleben kann und sich in der Pflegefamilie gleichberechtigt behandelt fühlt. Auch müssen sie gemeinsam mit dem Pflegekind eine Erziehungsbiographie erstellen, um ihm das Verstehen seiner speziellen Lebenssituation zu erleichtern und es bei seiner Identitätsfindung zu unterstützen.

•    Begleitung und Unterstützung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe begleiten und unterstützen Pflegepersonen vor, während und nach der Vermittlung für die Dauer eines Pflegeverhältnisses und haben zumindest einmal jährlich die Pflegeaufsicht durchzuführen. Pflegepersonen sind verpflichtet mit der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuarbeiten und sie über wichtige Umstände das Pflegekind betreffend umgehend zu informieren.

•    Fortbildung und Supervision
Das Land Salzburg bietet Pflegepersonen zu ihrer Unterstützung kostenfreie Fortbildungsmöglichkeiten an. Pflegepersonen (einzeln oder als Paar) haben auch die Möglichkeit, kostenlos die Unterstützung einer Supervisorin/ eines Supervisors in Anspruch zu nehmen. Supervisionsgruppen für Pflegepersonen finden in der Stadt Salzburg und in jedem Bezirk statt. Nähere Informationen und Termine erteilen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirken.

Pflegekindergeld

Pflegepersonen erhalten für Pflegekinder je nach Alter des Kindes pro Monat einen Beitrag für ihre Unterhalts- und Erziehungsleistungen.


Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen für 2025:
•    Für Unterhaltskosten                                                       662,00  €

•    Für den Erziehungsaufwand
für Kinder von 0-6 Jahren                                                      178,00 Euro
für Kinder von 7-10 Jahren                                                    298,00 Euro
für Kinder ab 11 Jahren                                                         333,00 Euro

•    Bereitschaftspflege: Bereitschaftspflegepersonen erhalten ein um 50 % erhöhtes Pflegekindergeld

Zum monatlich gebührenden Pflegekindergeld wird zur Deckung des Aufwandes für Heizung und Bekleidung in den Monaten März, Juni, September und Dezember eine Sonderzahlung in der Höhe des halben Richtsatzes gewährt.

Darüber hinaus können Pflegepersonen zusätzliche Leistungen erhalten:
•    Freier Dienstvertrag: Pflegepersonen haben die Möglichkeit, mit dem Land Salzburg einen freien Dienstvertrag als geringfügig Beschäftigte abzuschließen, um sozialversicherungsrechtlich (Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung) abgesichert zu sein. Der Selbstversicherungsbeitrag wird refundiert.
•    Zusätzlicher finanzieller Mehraufwand: Notwendiger finanzieller Mehraufwand wird entsprechend den Bedürfnissen des Pflegekindes bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten ersetzt. (notwendige Sonderausgaben wegen z.B. Krankheit, Behinderung, (vor)schulische/berufliche Aus- und Weiterbildungen)
•    Ausstattungspauschale: Pflegepersonen erhalten eine einmalige Ausstattungspauschale in der Höhe von 764,39 Euro (Wert für 2025) wenn das Pflegeverhältnis voraussichtlich länger als ein Jahr andauern wird.

Bereitschaftspflege

In Krisen- und Akutsituationen, in denen Kinder nicht (mehr) von ihren Eltern betreut und versorgt werden können, kann die Kinder- und Jugendhilfe entscheiden, dass sie vorübergehend zu Bereitschaftspflegepersonen kommen. In diesem Fall ist ehestmöglich abzuklären, ob eine Rückführung in die Herkunftsfamilie möglich oder eine dauernde Betreuung außerhalb notwendig ist.
Kinder in derartigen Krisensituationen brauchen besonders viel Zuwendung, Zeit und Akzeptanz. Bereitschaftspflegepersonen müssen äußerst flexibel und bereit sein jederzeit ein Kind aufzunehmen und es durch diese krisenhafte und oft auch belastende Zeit zu begleiten.
Diese anspruchsvolle Aufgabe können Personen, die allein, in einer Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft leben, mit und ohne eigene Kinder, übernehmen. Bereitschaftspflegepersonen werden wie Pflegepersonen von der Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirken auf ihre Eignung überprüft und absolvieren ebenfalls die vorbereitende Ausbildung für Pflegepersonen. Sie müssen jedoch zusätzlich an einem Modul für Bereitschaftspflege teilnehmen.

•    Erhöhtes Pflegekindergeld
Bereitschaftspflegepersonen erhalten die gleichen finanziellen Entschädigungen wie Pflegepersonen, jedoch ein um 50 Prozent erhöhtes Pflegekindergeld.

•    Anstellung für Bereitschaftspflegepersonen
Über den Verein SOS Kinderdorf können Bereitschaftspflegefamilien angestellt werden. Hierbei handelt es sich um eine Anstellung für 15 Wochenstunden (monatlich 1.209 Euro brutto), wenn sie ein Kind betreuen. Betreuen sie zwei Kinder, werden sie für 30 Stunden angestellt.
Dadurch wird der Mehraufwand für Fortbildung, Supervision, sowie der sozialpädagogische Mehraufwand in Krisensituation und die ständige Erreichbarkeit abgegolten. Der Verein SOS Kinderdorf unterstützt, begleitet und berät die Bereitschaftspflegepersonen und organisiert die Besuchskontakte zum Herkunftssystem.

Informationen: Bereitschaftspflegefamilie (sos-kinderdorf.at)
Die Stadt Salzburg bietet ein eigenes Anstellungsmodel für Bereitschaftspflegepersonen, die in der Stadt Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben, an. Die Begleitung erfolgt dabei direkt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Salzburg.
Informationen: www.stadt-salzburg.at/pflegekinder

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Bereitschaftspflege:
•    FAQ Bereitschaftspflege
•    Folder: Gesucht: Zuhause auf Zeit