Was ist der Inklusion-Beirat?
Der Inklusions-Beirat ist eine Gruppe von Menschen mit und ohne Behinderungen.
Diese Gruppe setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
im Bundesland Salzburg ein.
Der Inklusions-Beirat gibt der Regierung Empfehlungen ab, wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen besser umgesetzt werden können. Der Inklusions-Beirat steht im Salzburger Teilhabe-Gesetz.
Im Beirat sind auch Vertreterinnen und Vertreter von:
• Menschen mit Behinderungen,
• Organisationen, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertreten,
• Organisationen, die für Menschen mit Behinderungen Leistungen anbieten,
• politischen Parteien im Landtag,
• dem Arbeitsmarkt-Service,
• dem Sozialministerium-Service,
• der Stadt Salzburg,
• dem Salzburger Gemeinde-Verband.
Wie läuft eine Sitzung ab?
Der Inklusions-Beirat trifft sich zwei Mal im Jahr. In diesen Sitzungen sprechen die Mitglieder über wichtige Themen zur Inklusion und gleichberechtigten Teilhabe.
Es werden auch Themen präsentiert und Expertinnen und Experten eingeladen.
Wenn ein Thema besonders wichtig ist, trifft der Inklusions-Beirat einen Beschluss.
Dieser Beschluss kann eine Stellungnahme oder eine Empfehlung sein und
wird vom Landes-Rat an die Landes-Regierung weitergegeben.
Sitzungen und Beschlüsse
Sitzung des Beirats vom 11. April 2024:
Das Haupt-Thema war "barriere-freies Wohnen".
Das waren die Themen der Sitzung:
• Barriere-freies Wohnen und Leben als Voraussetzung für ein selbst-bestimmtes Leben
• Kriterien für die Planung von zukünftigen Wohnbau-Maßnahmen
Daraus entstand eine Empfehlung an die Landes-Regierung:
Der Inklusions-Beirat betont die Wichtigkeit von barriere-freiem Wohn-Raum im Land Salzburg.Barriere-freies Wohnen ist ein Menschenrecht und eine Verpflichtung.
Es bedeutet ein gutes Leben für alle, fördert die Selbstständigkeit und das freie Leben. Barriere-freier Wohn-Raum ermöglicht Zugang zum sozialen Leben, zur Arbeit, Familie, Freunden und Infrastruktur.
Barriere-Freiheit ist eine Voraussetzung für ein inklusives Leben und bedeutet
Wahl-Möglichkeiten zu haben.
Langfristig ist Barriere-Freiheit kostensparend und kosteneffizient.
Sie unterstützt die Wahl-Möglichkeit der Wohn-Form und des Wohn-Ortes außerhalb von großen Einrichtungen (De-Institutionalisierung).
Barriere-Freiheit dient allen Menschen und ist der direkte Weg zur Inklusion.
Wichtige Kriterien für barriere-freien Wohn-Raum:
• Verbindliche Vorschriften für barriere-freies Wohnen (z.B. Ö-Norm B1600).
• Kontrolle der Barriere-Freiheit bei Kollaudierungen.
"Kollaudierung" bedeutet, dass jemand prüft, ob ein Bau-Werk oder eine Anlage richtig gebaut wurde und alles in Ordnung ist.
• Barrierefreiheit soll den gleichen Stellen-Wert wie andere Wohnbau-Standards haben
(z.B. bei der Wohnbauförderung).
• Der Wohnbauförderungs-Beirat des Landes braucht fachliche Expertise zum barriere-freien Wohnen.
• Kriterien sollen durch Beteiligung von Expertinnen und Experten in eigener Sache erarbeitet werden.
• Sozialraum-Orientierung soll berücksichtigt werden.
• Verschiedene Wohnformen (z.B. Stützpunkt-Wohnen, Wohn-Gemeinschaften, Wohnen mit Persönlicher Assistenz) sollen eingeplant werden.
• Es soll einen barriere-freien Zugang zu Informationen, Formularen und Anträgen geben.
• Die Wohn- und Lebens-Räume sollen anpassbar sein.
• Der Wohn-Raum soll leistbar sein.
• Die Förder-Systeme für Wohn-Bau und Einzel-Personen sollen flexibel gestaltet werden.
• Schulung und Ausbildung zu Barriere-Freiheit soll gefördert werden.