Die Mitglieder des Salzburger Landesjugendbeirats bekennen sich zur Toleranz gegenüber unterschiedlichen Religionen, Nationalitäten und politischen Einstellungen, zur Integration von Minderheiten, zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit untereinander, zur Erziehung zum Frieden, zur Erziehung zu Partizipation an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen, zum Abbau von sozialen-, kulturellen- und geschlechtsspezifischen Nachteilen, zur Förderung bestmöglicher Hilfestellungen und Rahmenbedingungen junger Menschen in Bildung, Beruf und deren sozialem Umfeld, zur Toleranz und Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen
Das Referat 2/06 Jugend, Familie, Integration, Generationen beim Amt der Salzburger Landesregierung als Geschäftsstelle des Landes-Jugendbeirats unterstützt bei der Erledigung der Aufgaben.
Ansprechpersonen: Franz Neumayer, MBA - Telefon: 0662/8042-5419.
Aufgaben Landes-Jugendbeirat
die Abgabe von Stellungnahmen vor Erlassung oder Änderung der Förderungsrichtlinien
gemäß § 8;
die Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetz- oder Verordnungsentwürfen, die die Jugend im besonderen Maß berühren;
die Erstattung von Vorschlägen oder Äußerungen zur Lösung wichtiger Jugendprobleme
Verwirklichung größerer Jugendprojekte oder
Festlegung bedeutender konkreter Zielsetzungen der Jugendförderung
Austausch und Information über Veranstaltungen, Aktionen und Projekte, die von den Kinder- und Jugendorganisationen sowie Jugendzentren durchgeführt werden.
Der Landesjugendbeirat kann darüber hinaus alle Angelegenheiten, die junge Menschen, Jugendorganisationen oder sonstige Einrichtungen für die Jugend betreffen, von sich aus zum Gegenstand seiner Beratungen machen, und zwar insbesondere auch zum Zweck der Information und der Koordination der Jugend oder von Einrichtungen.
Im Salzburger Landesjugendbeirat ist sowohl die verbandliche, als auch die offene Jugendarbeit vertreten. Im Vergleich mit anderen Bundesländern ist dies eine Besonderheit des Salzburger Beirates.
Die verbandliche Jugendarbeit ist durch 16 Mitglieder der Jugendorganisationen und die offene Jugendarbeit durch 11 Mitglieder der Jugendzentren vertreten (Funktionsperiode 2022-2025). Die VertreterInnen der Jugendzentren werden jeweils für die Dauer der Funktionsperiode aus den VertreterInnen aller Jugendzentren des Landes (ca. 50) gewählt und vertreten damit alle Jugendzentren.
Der Vorstand wird aus 3 Personen gebildet, jeweils mind. 1 Person aus der verbandlichen und aus der offenen Jugendarbeit. Es können bis zu 2 weitere Personen in den Vorstand kooptiert werden.
Mitgliedsorganisationen des Salzburger Landesjugendbeirates und Jugendzentren im Bundesland Salzburg