Der Salzburger Landesjugendbeirat berät die Landesregierung in grundsätzlichen Angelegenheiten junger Menschen. Das Bestehen des Beirates ist auch im Salzburger Jugendgesetz verankert.
Am 23. Juni 2025 wurde der neue Landesjugendbeirat für den Zeitraum 2025-2028 neu konstituiert. Aus den bestellten Mitgliedern der Jugendorganisationen und -zentren wurden gewählt:
Die Mitglieder des Salzburger Landesjugendbeirats bekennen sich zur Toleranz gegenüber unterschiedlichen Religionen, Nationalitäten und politischen Einstellungen, zur Integration von Minderheiten, zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit untereinander, zur Erziehung zum Frieden, zur Erziehung zu Partizipation an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen, zum Abbau von sozialen-, kulturellen- und geschlechtsspezifischen Nachteilen, zur Förderung bestmöglicher Hilfestellungen und Rahmenbedingungen junger Menschen in Bildung, Beruf und deren sozialem Umfeld, zur Toleranz und Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen.
Das Referat 2/06 Jugend, Familie, Integration, Generationen beim Amt der Salzburger Landesregierung als Geschäftsstelle des Landes-Jugendbeirats unterstützt bei der Erledigung der Aufgaben. Ansprechperson: Franz Neumayer, MBA, Telefon: 0662/8042-5419.
Aufgaben Landesjugendbeirat:
Der Landesjugendbeirat kann darüber hinaus alle Angelegenheiten, die junge Menschen, Jugendorganisationen oder sonstige Einrichtungen für die Jugend betreffen, von sich aus zum Gegenstand seiner Beratungen machen, und zwar insbesondere auch zum Zweck der Information und der Koordination der Jugend oder von Einrichtungen.
Zusammensetzung: Funktionsperiode 2025-2028
Im Salzburger Landesjugendbeirat ist sowohl die verbandliche, als auch die offene Jugendarbeit vertreten (eine Besonderheit des Salzburger Beirates im Vergleich mit anderen Bundesländern). Die verbandliche Jugendarbeit ist durch 16 Mitglieder (und 16 ErsatzvertreterInnen) der Jugendorganisationen und die offene Jugendarbeit durch 12 Mitglieder (und 12 ErsatzvertreterInnen) der Jugendzentren vertreten. Die VertreterInnen der Jugendzentren werden jeweils für die Dauer der Funktionsperiode aus den VertreterInnen aller Jugendzentren des Landes (ca. 50) gewählt und vertreten damit alle Jugendzentren.