Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Für bestimmte Vorhaben ist gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Zwei der wesentlichsten Charakteristika dieser Verfahren sind

  • die Verfahrenskonzentration sowie
  • die integrierte Bewertung der Umweltauswirkungen.


Genehmigung

Für die Genehmigung UVP-pflichtiger Vorhaben ist die Landesregierung zuständig (ausgenommen bestimmte Infrastrukturvorhaben) . Mit der Genehmigung werden sämtliche sonst erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen (zum Beispiel nach Baurecht, Gewerberecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht etc.) erteilt.


Leitfäden und Checklisten zum Download