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Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

Für bestimmte Vorhaben ist gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Zwei der wesentlichsten Charakteristika dieser Verfahren sind

  • die Verfahrenskonzentration sowie
  • die integrierte Bewertung der Umweltauswirkungen.

Genehmigung

Für die Genehmigung UVP-pflichtiger Vorhaben ist die Landesregierung zuständig (ausgenommen bestimmte Infrastrukturvorhaben) . Mit der Genehmigung werden sämtliche sonst erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen (zum Beispiel nach Baurecht, Gewerberecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht etc.) erteilt.

Für weitere Details wird auf die Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft sowie des Umweltbundesamtes verwiesen.

Leitfäden und Checklisten zum Download