Zwei der wesentlichsten Charakteristika dieser Verfahren sind
- die Verfahrenskonzentration sowie
- die integrierte Bewertung der Umweltauswirkungen.
Genehmigung
Für die Genehmigung UVP-pflichtiger Vorhaben ist die Landesregierung zuständig (ausgenommen bestimmte Infrastrukturvorhaben) . Mit der Genehmigung werden sämtliche sonst erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen (zum Beispiel nach Baurecht, Gewerberecht, Wasserrecht, Naturschutzrecht etc.) erteilt.
Leitfäden und Checklisten zum Download