Ausreichende Deutschkenntnisse sind eine Voraussetzung für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Inhalt
Zeugnisse zum Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse
- Schulnachricht oder Schulzeugnis mit positiver Note in Deutsch für Kinder bis zur neunten Schulstufe
- Abschlusszeugnis der 9. Schulstufe
- Maturazeugnis
- Fünf Jahreszeugnisse einer Pflichtschule in Österreich mit positiver Deutschnote
- Zeugnis über die Pflichtschulabschluss-Prüfung mit positiver Beurteilung im Prüfungsgebiet "Deutsch - Kommunikation und Gesellschaft"
- positiver Abschluss im Unterrichtsfach Deutsch nach zumindest vierjährigem Unterricht in der deutschen Sprache an einer ausländischen Sekundarschule
- Zeugnis Lehrabschlussprüfung
- Bestätigung einer universitären Einrichtung, dass mindestens zwei Jahre ein Studienfach mit Unterrichtssprache Deutsch belegt wurde und Nachweis über Studienerfolg oder Studienabschluss
- Nachweis der Integrationsprüfung B1 (Sprachniveau B1 und Kenntnisse der Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung)