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Gemeindeprojektfinanzierung

Die Erhaltung und der Ausbau der kommunalen Infrastruktur zählen zu den wichtigsten Aufgaben der Gemeinden. Damit sind die Gemeinden die größten Investoren Österreichs und mit der Planung und Abwicklung unzähliger Bauprojekte befasst. Der Gemeindeausgleichsfonds, auch GAF genannt, stellt dabei die wichtigste Finanzierungskomponente dar. Förderungsanträge können nur von Gemeinden oder Gemeindeverbänden gestellt werden. Die Antragsstellung ist über das Portal GEMDAT zu erfolgen.

Die Verwaltung des GAF erfolgt durch das Referat für Tourismus und Gemeindefinanzierung auf Basis der GAF-Richtlinien 2024. Transparenz und Berechenbarkeit sind die wichtigsten Ziele, die im Wesentlichen durch ein neues, standardisiertes Berechnungsschema sichergestellt werden. Mit dieser schematisierten Berechnung werden umfangreiche Einflussfaktoren miteinander verknüpft und damit die Feinjustierung auf die individuelle Situation der jeweiligen Gemeinde sichergestellt. Das Referat Tourismus und Gemeindefinanzierung betreut die Gemeinden bei Investitionsvorhaben und berät sie in den damit zusammenhängenden Finanzierungsfragen. Bei großen, umfangreichen Bauvorhaben, die bei Bedarf in mehrjährigen Bauprogrammen aus dem GAF gefördert werden können, koordiniert das Referat federführend die Erstellung und die Abwicklung der jeweiligen Bauprogramme. Im Sinne des Ausgleichs zwischen den Gemeinden sind für alle Bürgerinnen und Bürger annähernd gleiche Lebensbedingungen sicherzustellen. Mittels Härtefallregelung, Haushaltsausgleichszahlungen und Finanzkraftstärkung werden finanzschwächere Gemeinden in erhöhtem Ausmaß unterstützt.

Gemeindeausgleichsfonds

Bedarfszuweisungen aus dem Gemeindeausgleichsfonds (GAF) haben ihre Wurzeln in der Finanzverfassung und im jeweiligen Finanzausgleich. Die Förderungen werden abgewickelt nach den GAF-Richtlinien, die zuletzt für das Jahr 2024 von der Salzburger Landesregierung beschlossen wurden. Die Förderungen bestehen aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Leistung von GAF-Mitteln kann an Bedingungen geknüpft werden, die der Erhaltung oder Herstellung des Gleichgewichtes im Haushalt der Gemeinde dienen oder mit dem Zuschusszweck zusammenhängen. Das Förderungsausmaß bestimmt sich im Wesentlichen nach den Berechnungsergebnissen des Sockelförderungssystems mit den entsprechenden Zu- und Abschlägen.

Die Zu- und Abschläge erfolgen nach insgesamt sechs Kriterien: Einnahmenhöhe, Einnahmenquote, Investitionshöhe in Relation zu den Einnahmen, Energie- und Ökopunkte, interkommunale Zusammenarbeit, Mehrfachnutzung von Räumen. Dominierende Förderungsbereiche sind Pflichtschulen, Kindergärten, Seniorenheime, Straßen, Gemeindeämter und Feuerwehrhäuser.

Die Abwicklung der Förderung ist an Fristen gebunden und führt damit zu schnelleren, planbaren Entscheidungen. Es wird eine E-Government-Lösung angeboten, womit die GAF-Anträge online bei der Abteilung 1 eingebracht werden können. Die Einbindung der Gemeinden und Städte in die Förderungsabwicklung und in Grundsatzentscheidungen wird durch den GAF-Beirat sichergestellt. Im Sinne des gesetzlichen Auftrages, dass Bedarfszuweisungsmittel zur Deckung außergewöhnlicher Erfordernisse gegeben werden, wurden Geringfügigkeitsgrenzen definiert. Eine rasche Entscheidung über die Gewährung von GAF-Mitteln im Sinne einer gesicherten Investitionsplanung erfordert auch Ablehnungen zu Förderungsanträgen, wenn die beantragten Projekte die verfügbaren Fördermittel übersteigen. Diese erfolgen nach genau definierten Kriterien, wie:

  • Priorität nach Finanzlage der Gemeinde
  • Priorität nach der Vorhabensart (Pflichtaufgabenbereich)
  • dringend notwendige Sofortmaßnahmen
  • Dringlichkeit nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit (Vermeidung von Folgekosten, Einsparungseffekte)

Energiepolitische Akzente sind der Sockelbetrag für energiesparende Investitionen sowie eine Zusatzförderung für Energie- und Ökopunkte laut Energieausweis.

Ziele der GAF-Richtlinien

  • Transparenz
  • Nachvollziehbarkeit
  • Planbarkeit für die Gemeinden hinsichtlich der Zuschusshöhe und auch hinsichtlich des Zeitrahmens
  • Möglichkeiten zur Steuerung für die Gestaltung des GAF-Budgets, aber auch für die Überwachung der Liquidität
  • Erfüllung des gesetzlichen Auftrags zur Umverteilung
  • kurzer Verwaltungsablauf, einfache Vollziehbarkeit
  • Förderung von mehr Projekten bei größtmöglicher Effizienz
  • Anreiz für Energiesparmaßnahmen und interkommunale Zusammenarbeit