Finnland hat der Republik Österreich gemäß des UN/ECE Übereinkommens über die Umweltver-
träglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo Konvention) und gemäß Art. 7
(2) der UVP-RL die Betriebsgenehmigungen für die Laufzeitverlängerung des KKW Loviisa und
für ein Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle am Standort Loviisa in englischer
Sprache übermittelt. Die zuständige UVP-Behörde ist das finnische Ministerium für Wirtschaft
und Arbeit. Projektwerberin ist Fortum Power and Heat Oy, Keilalahdentie 2-4, CD building,
Espoo P.O.Box 100, FI-00048 FORTUM, Finnland.
Die Unterlagen wurden auf der UBA Homepage https://www.umweltbundesamt.at/loviisa12 veröffentlicht.
20.07.2026 bis 28.08.2026 Auflage der übermittelten Unterlagen
Unterlagen:
Regierungsentscheidung verlängerter Betrieb Loviisa 1&2 (englisch)
Regierungsentscheidung verlängerter Betrieb Loviisa 1&2 (finnisch)
Regierungsentscheidung Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (englisch)
Regierungsentscheidung Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (finnisch)