Die FLS befinden sich im Eigentum des Landes Salzburg und umfassen rd. 81 ha Gewässerfläche
Übersichtskarte der Fließgewässer des Landes Salzburg
Wir unterstützen Sie gerne in folgenden Bereichen:
- Verwaltungsdienstleistungen
- Grenzvermessungen sowie Grenzbegehungen
- Anwendung des Liegenschaftsteilungsgesetzes §15, §13
- Abwicklung grundbücherlicher Freilassungserklärungen
- Anlaufstelle für Dienstbarkeits.- und Servitutsrechte
- Pachtverträge und Vereinbarungen für:
- Bauwerke am Gewässer
- Landwirtschaftliche Nutzungen
- Leitungsführungen (Einleitungen, Querungen, ...)
- Private Nutzung (Eigenjagd, Gemeindejagd)
- Sport (Wildwassersport, ...)
- Wege (Zufahrten, ...)
- An- und Verkauf von Grundstücksflächen am Gewässer
- Abwicklung von Grundbuchsansuchen
- Bauten im Nahbereich der Gewässer
- Bewusstseinsbildende Aktivitäten, die direkt oder indirekt der Erhaltung und Förderung des guten Zustandes bzw. des ökologischen Potenzials der Gewässer dienen.