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Vorhalteflächen für Murenmaterial

Vorhalteflächen dienen der raschen Aufnahme und Zwischenlagerung von Muren-, Geschiebe-, Holz- und Erdmaterial, das bei Naturkatastrophen wie Murenabgängen, Hangrutschungen, Hochwasserereignissen oder Wildbachereignissen anfällt. Sie ermöglichen eine schnelle Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und Infrastruktur sowie eine effiziente Katastrophenbewältigung. Ziel ist die Sicherstellung ausreichender Kapazitäten für die rasche und geordnete Bewältigung von Naturkatastrophenereignissen im Land Salzburg.

  • Gute Erreichbarkeit für Lkw und Baumaschinen
  • Ausreichende Flächengröße für die Aufnahme größerer Materialmengen (mindestens 3.000 Quadratmeter)
  • Keine Gefährdung von Wohngebieten, Trinkwasserfassungen oder sensiblen Naturräumen
  • Bei Flächen der Landwirtschaft muss eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftbarkeit angestrebt werden. Neben der Bewirtschaftungsverbesserung sind die natürlichen Böden nach Durchführung der Maßnahmen wiederherzustellen. Das heißt, dass aufgrund des Ausgangszustandes vor dem Einbringen des Geschieberäumgutes auch ausreichend Oberboden und Zwischenboden abgezogen wird und danach wieder lagerichtig aufgebracht wird. Dadurch werden auch die natürlichen Bodenfunktionen und dabei vorrangig die Funktionen zur Abflussregulierung und zur Nahrungsmittelproduktion wiederhergestellt.

  • Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Katastrophenvorsorge
  • Möglichkeit einer vertraglich geregelten Nutzung der Flächen mit Entschädigung im Bereitstellungs- und Anlassfall

  • Ablagerung von Murenmaterial, Geschiebe, Steinen und Schotter
  • Zwischenlagerung von Holz- und Schwemmgut
  • Sortierung und Aufbereitung des Materials

  • Die Nutzung erfolgt grundsätzlich in Abstimmung mit der betroffenen Gemeinde und den zuständigen Fachstellen (Wildbach- und Lawinenverbauung, Bezirksverwaltungsbehörde).
  • Erforderliche naturschutz-, wasser- oder abfallrechtliche Vorgaben werden vorab geprüft und die Fläche genehmigt.
  • Die konkrete Inanspruchnahme erfolgt ausschließlich im Bedarfsfall nach Naturereignissen oder im Zuge von Präventionsmaßnahmen.

  • landwirtschaftliche Freiflächen mit guter Zufahrt
  • ehemalige Abbau- oder Lagerflächen
  • Betriebsflächen mit ausreichenden Reserven
  • sonstige befestigte oder leicht erschließbare Grundstücke

Interessenten können potenziell geeignete Flächen der jeweiligen Gemeinde oder den zuständigen Stellen des Katastrophenschutzes in den Bezirksverwaltungsbehörden oder der Wildbach- und Lawinenverbauung zur Prüfung vorschlagen.

Meldungen der Landeskorrespondenz