Pflegende Angehörige

Für pflegende Angehörige gibt es einige Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung.

Für pflegende Angehörige gibt es die Möglichkeit einen mobilen Dienst zur Entlastung in Anspruch zu nehmen:


Ersatzpflege


Diesen Zuschuss können pflegende Angehörige erhalten, die an der Pflege verhindert sind. Damit sollen sie sich leichter eine professionelle oder private Ersatzpflege finanzieren können.


Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der/die pflegebedürftige Angehörige Pflegegeld der Stufe 3-7 bezieht und die Pflege seit mindestens einem Jahr durchgehend erfolgt.

Bei nachweislich demenziell erkrankten oder minderjährigen nahen Angehörigen ist die finanzielle Zuwendung bereits ab Pflegestufe 1 möglich.

Ab 1. September 2024 sind Ersatzpflegemaßnahmen schon ab einem Verhinderungszeitraum von einem Tag förderbar, höchstens aber vier Wochen pro Kalenderjahr.

 

Einkommensgrenze
Das Nettoeinkommen der Hauptpflegeperson darf folgende Grenzen nicht überschreiten:

  • bei Pflege einer Person der Stufe 1 - 5         € 2.000
  • bei Pflege einer Person der Stufe 6 - 7         € 2.500

Diese Einkommensgrenzen erhöhen sich je nach unterhaltsberechtigtem Angehörigen um € 400, bei einem behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen um € 600.


Zuschuss
Der Höchstzuschuss richtet sich nach der Pflegegeldstufe und liegt pro Jahr zwischen € 1.200 und € 2.500.

Kontakt und Antragstellung:
Sozialministeriumservice - Landesstelle Salzburg
Tel.: +43 5 99 88
http://www.sozialministeriumservice.at


Versicherungsleistungen

Personen, die unter erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige pflegen, können sich zu begünstigten Bedingungen selbst- oder mitversichern.


Pensionsversicherung

Pflegende Angehörige haben es oft mit Einkommenseinbußen zu tun. Um durch die Einkommensverluste spätere  Pensionseinbußen zu verhindern, besteht die Möglichkeit der freiwilligen Pensionsversicherung. Dazu bieten sich zwei Formen der begünstigten Versicherung an:

  • Weiterversicherung für Personen, die aufgrund der Pflege oder Betreuung aus der Pflichtversicherung ausscheiden
  • Selbstversicherung für Personen, die für die Tätigkeit der Pflege und Betreuung auch Versicherungszeiten für eine künftige Pension erwerben wollen.

In beiden Fällen ist die begünstigte Versicherung nur möglich, wenn sie einen nahen Angehörigen ab der Pflegegeldstufe 3 pflegen und betreuen.

Mehr dazu: Pensionsversicherung | www.pensionsversicherung.at

 

Krankenversicherung

In der Krankenversicherung besteht die Möglichkeit einer beitragsfreien Mitversicherung für den Fall, dass:

  • der/die Betroffene die Pflege eines nahen Angehörigen übernimmt,
  • keine Pflichtversicherung besteht,
  • der/die gepflegte Angehörige ein Pflegegeld ab der Stufe 3 bezieht,
  • der/die Pflegegeldbezieherin mit ihm/ihr im gemeinsamen Haushalt lebt.

Bei geringem Einkommen besteht (auf Antrag) die Möglichkeit der Herabsetzung der monatlichen Beitragsleistungen.

Mehr dazu: Österreichische Gesundheitskasse | www.gesundheitskasse.at