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                                Förderungen und Formulare
                            
                            
        
    
        
            
                
                    
                    
                        
                            
    
    
    
    
    
    
        
        
        
            
                
                    
                    
                        
                        
                            
                                
                                    
                                        
                                            
        
            
                
                    
                    
                        
                            
    
    
    
    
    
    
        
        
            
            
            - Einreichfrist: 31. März des laufenden Jahres
 - Grundlage für die Höhe der Förderung ist ein Punktesystem. Die Kriterien orientieren sich an den Förderrichtlinien des Bundes.
 
Förderkriterien
- Mindestbestand der Medien entsprechend der Förderrichtlinien des Bundes (Wer den Mindestbestand nicht erreicht, bekommt Unterstützung zum Bestandsaufbau durch die Regionalbetreuung oder das Land Salzburg und legt dann ein Konzept für 
maximal drei Jahre vor)
Zu- oder Abschläge: Erneuerungsrate = Prozentueller Anteil der Neuerwerbungen in einem Jahr, Zu- oder Abschläge für höhere oder niedrigere Rate. Medienmix: Zusatzpunkte für Zeitschriften, AV-Medien, Spiele - Öffnungszeiten entsprechend der Förderrichtlinien des Bundes
Zu- oder Abschläge: mehr oder weniger Öffnungszeiten - Veranstaltungskultur
Zu- oder Abschläge: Veranstaltungen und Kooperationen, abgestuft nach Ortsgröße - Digitale Angebote: Website mit den wichtigsten Informationen wie Adresse, Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Aktuelles, Link zum OPAC inklusive Onleihe, eigener OPAC oder Teilnahme an „Bibliotheken Online“, Teilnahme an mediathek.salzburg.at
Zu- oder Abschläge: qualitätsvoller Online-Auftritt und Social-Media-Aktivitäten - Qualifikation des Personals: Die Bibliotheksleitung hat eine Ausbildung absolviert oder steht in Ausbildung, jährliche Aus- und Weiterbildungsstunden 40 Stunden pro Vollzeitäquivalent = 0,3 Personalstellen pro 1000 Einwohner
Zu- oder Abschläge: mehr oder weniger Fortbildungsstunden - Allgemeine Zusatzpunkte: Teilnahme an Bibliotheksprojekten des Landes
 
         
     
    
    
                         
                     
                 
             
         
    
                                         
                                    
                                 
                             
                         
                     
                
             
         
    
    
    
                         
                     
                 
             
         
    
        
            
                
                    
                    
                        
                            
    
    
    
    
    
    
        
        
            
            
            Basisbildung
- Ziel: Besucherinnen und Besucher von Bibliotheken werden für das Thema Basisbildung sensibilisiert. Das Thema wird einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
 - Förderung von 200 Euro für den Ankauf von Büchern in leichter Sprache.
 - Weitere Informationen
 
Jugendliche und Bibliotheken
- Förderung von eigenem Ankaufsbudget für Jugendliche in Höhe von 300 Euro
 - Bestand muss von Jugendlichen zwischen zwölf und 18 Jahren ausgewählt werden
 - Feedback der Bibliothek, wie das Projekt umgesetzt wurde, ist nötig
 
Förderung für Errichtung, Einrichtung und Ausstattung
- Gefördert werden insbesondere Neubauten, Erweiterungen und Umgestaltungen.
 - Das Konzept muss vorher mit dem Fördergeber abgesprochen werden.
 - Barrierefreiheit ist Voraussetzung.
 - Einreichfrist: 31. März des laufenden Jahres
 
Projektförderung
- Gefördert werden Veranstaltungen und Projekte, die zur Profilstärkung und Sichtbarmachung der Bibliothek beitragen.
 - Kooperationen mit anderen Einrichtungen sind erwünscht.
 - Die Förderobergrenze beträgt 4.000 Euro pro Projekt.
 
Sprach- und Leseförderung in öffentlichen Bibliotheken
Generelle Voraussetzungen
- Einreichung der Jahresmeldung vom Vorjahr beim Büchereiverband Österreichs
 - Nachweis der Verwendung der letzten Förderung