Die Logopädie des Landes Salzburg ist ein Angebot für Familien mit Kindern bis zum Schuleintritt im gesamten Bundesland. Angeboten werden nach ärztlicher Verordnung Diagnostik, Beratung und je nach Kapazität Therapie. Um das Angebot in Anspruch nehmen zu können, darf die Einkommensobergrenze von € 2.479,75 netto mtl. (Alleinerziehende oder Familien/Lebensgemeinschaften mit einem Kind) nicht überschritten werden. Für jedes weitere im Haushalt lebende Kind erhöht sich die Einkommensobergrenze um € 610,40.
Einen Termin für die Erstdiagnostik vereinbaren Sie bitte telefonisch mit den für Ihren Landesbezirk zuständigen LogopädInnen. Nach ausführlicher Diagnostik wird in einem persönlichen Beratungsgespräch der erhobene Befund erläutert. In weiterer Folge werden erforderliche logopädische Therapieziele und Therapiemaßnahmen geplant.
Obertrum
Eugendorf
Hof bei Salzburg
Hallein
Hollersbach
Kaprun
Saalfelden
St. Johann im Pongau
Tamsweg
Bei den mit * gekennzeichneten Logopädinnen ist pro Einheit á 60 Minuten ein Selbstbehalt von € 10,— zu entrichten. Der Selbstbehalt wird bei kürzerer Einheitendauer anteilsmäßig berechnet.