Inhalt
Das Salzburger Naturschutzgesetz und die darauf basierenden Verordnungen und Bescheide dienen dazu, den Schutz unserer Natur und Landschaft nachhaltig zu gewährleisten (Hoheitlicher Naturschutz).
Daneben setzt das Land verstärkt Handlungen im Rahmen
der Privatwirtschaftsverwaltung zum Schutz und zur Pflege der Natur. Die
Erhebung von Naturschutzgrundlagen, die Erstellung von Management- und
Landschaftspflegeplänen, Renaturierungsprojekte, Artenschutzprojekte und
Bewusstseinsbildung sind nur einige Beispiele, die zur Erhaltung oder
Verbesserung unserer Lebensgrundlagen wesentlich beitragen. Viele
Maßnahmen könnten ohne aktive Mithilfe der Grundeigentümer nicht
umgesetzt werden. Das Land schließt deshalb vertragliche Vereinbarungen
mit den Grundeigentümern zur naturschutzkonformen Bewirtschaftung ihrer
Grundflächen ab (Vertragsnaturschutz).
Gesetzliche Grundlage ist das Salzburger Naturschutzgesetz 1999.