Einreichung von Unterlagen

an die Ethikkommission

Hier finden sich nähere Informationen zu den unterschiedlichen Projektarten und einzureichenden Unterlagen. Sollten Zweifel bestehen, ob die Ethikkommission für das Bundesland Salzburg für ein Projekt zuständig ist oder ob es vorlagepflichtig ist, kann eine Selbstabschätzung mit Hilfe der Informationen unter „Zuständigkeiten“ durchgeführt werden. Im Zweifelsfall kann eine Anfrage an ethikkommission@salzburg.gv.at gesendet werden. Die Zuständigkeit richtet sich allgemein nach der Herkunft der Studienteilnehmer, nach den Patientendaten und nach den Patientenproben.

Neuanträge für klinische Prüfungen gemäß Medizinproduktegesetz (MPG) müssen spätestens vier Wochen (Einreichfrist) vor der Sitzung formal vollständig in der Geschäftsstelle eingelangt sein. Die Einreichfrist endet am letzten Tag um 11 Uhr.

Da der Antrag zu diesem Zeitpunkt formal vollständig vorliegen muss, wird empfohlen, nicht knapp vor Ende der Einreichfrist die Ersteinreichung durchzuführen. Sind noch Änderungen oder Ergänzungen für die formale Vollständigkeit nötig, müssen diese vor Ende der Einreichfrist in der Geschäftsstelle der Ethikkommission eingelangt und bestätigt werden. Andernfalls kann der Antrag erst in der späteren Sitzung behandelt werden.