Inhalt
Folgende Voraussetzungen laut Salzburger Berg- und Naturwachtverordnung müssen für die Bestellung als Wacheorgan der Salzburger Berg- und Naturwacht erfüllt werden:
Vollendung des 18. Lebensjahres
Österreichische Staatsbürgerschaft
Geistige, charakterliche und körperliche Eignung sowie Vertrauenswürdigkeit
Sicheres Auftreten
Unbescholtenheit
Ausreichende Kenntnisse über die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Wacheorgans
Einsatzbereitschaft sowie Verständnis für Mensch und Natur
Abgeschlossene Ausbildung als Berg- und Naturwacheorgan
Die Ausbildung zum Naturschutz-Wacheorgan umfasst nicht nur gesetzliche Grundlagen für unsere Tätigkeit, vielmehr werden naturschutzfachliche Themen behandelt, geschützte Tier- und Pflanzenarten vorgestellt sowie die Bedeutung und die Wichtigkeit des Naturschutzes beleuchtet. Ebenfalls werden die wesentlichen Naturjuwele im Land Salzburg beschrieben und die Hintergründe für die Unterschutzstellung erläutert.
Die Dauer der Ausbildung beträgt etwa ein Jahr. In dieser Zeit vertieft man nicht nur fachliche Grundlagen, sondern erlernt durch die Teilnahme an Einsätzen, die in der Natur stattfinden, praktische Skills in der Aufklärung und Wissensvermittlung. Auch die Bestimmung von Tier- und Pflanzenarten und geschichtliche Hintergründe zu Schutzgebieten und Naturschätzen kommen dabei nicht zu kurz.
Die theoretische Ausbildung umfasst in etwa 7 bis 10 Schulungseinheiten, die in der Regel im Heimatbezirk abgehalten werden. Abschluss der Ausbildung bildet eine Befragung beim Amt der Salzburger Landesregierung oder der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft. Bei dieser werden vermittelte Lehrinhalte sowie ein Grundstock an Tier- und Pflanzenarten abgefragt.
Nach erfolgreicher Absolvierung wird man von der Salzburger Landesregierung offiziell bestellt und vereidigt und darf im ganzen Bundesland für die Natur tätig sein.