Für die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises bringen Sie bitte mit:
bei Änderungen Ihrer Personendaten zusätzlich: Urkunden und Nachweise (zum Beispiel Heiratsurkunde, Nachweis über Verleihung eines akademischen Grades, Meisterprüfungszeugnis etc.)
bei Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreichern zusätzlich:
bei Kindern:
Sämtliche Urkunden und Nachweise sind im Original vorzulegen. Alle Antragstellerinnen und Antragsteller (auch Säuglinge, Kleinkinder und Jugendliche unter 18 Jahren) müssen persönlich in der Behörde anwesend sein.
Für die Ausstellung eines Notpasses ist kein Termin notwendig.