In Salzburg werden die Impfungen der Schülerinnen und Schüler von den Amtsärztinnen und Amtsärzten der Bezirksverwaltungsbehörden (BH und Magistrate) direkt an den Schulen kostenfrei durchgeführt.
| Schulimpfaktionen vor Ort durch Amtsärzt: innen | |
|---|---|
| HPV | 4. Schulstufe |
| Men ACWY | 6. Schulstufe |
| Hep B | 6. Schulstufe (Außnahme: Bezirk BH-SU und Bezirk Zell am See wird Hep B derzeit erst in der 7. Schulstufe geimpft) |
| 4-Fach-Impfung | Variabel (Im Bezirk Zell am See in der 8. Schulstufe standardmäßig geimpft) |
Informationen zu Schulimpfungen finden Sie hier: Impfung für Schulkinder und Jugendliche.
Versäumte Schulimpfungen können entweder beim niedergelassenen Arzt (Hausarzt/Kinderarzt,..) oder bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft/Magistrat Salzburg nachgeholt werden.
| Impfung | Altersgrenzen für kostenfreie Schulnachholimpfungen |
|---|---|
| 4-Fach: Di-Tet-Pert-IPV | bis 15. Geburtstag |
| Humane Papillomaviren | bis 21. Geburtstag |
| Meningokokken ACWY | 10. bis 13. Geburtstag |
| Hepatitis B | bis 15. Geburtstag |
Wenn diese Altersgrenzen überschritten sind, so ist eine kostenfreie Impfung im niedergelassenen Bereich nicht mehr möglich!
Jugendliche, die die Altersgrenzen für die kostenfreien Schulimpfungen bereits überschritten haben, können diese Impfungen bis zum 18.Geburtstag in den öffentlichen Impfstellen nachholen.
| Impfungen | Altersgrenzen für kostenfreie Schulnachholimpfungen |
|---|---|
| 4-Fach: Di-Tet-Pert-IPV | 15. bis 18. Geburtstag |
| Meningokokken ACWY | 13. bis 18. Geburtstag |
| Hepatitis B | 15. bis 18. Geburtstag |